hallo

Ich wollte mal fragen. Ich bin 38 Jahre und habe jetzt nach 2 Jahren wieder meine EU-Rente verlängern lassen. Mein Arzt schrieb ein Attest dass ich den chronisch progredienten Verlauf habe und keine Erwerbsfähigkeit mehr erreicht werden kann. Bin 80% schwerbehindert. Jetzt kam der Bescheid wieder auf 2 Jahre, da eine Erwerbsfähigkeit wieder erreicht werden kann. Ich war entsetzt. Die denken ich kann in meinem Zustand wieder arbeiten, jetzt muss ich mich in 2 Jahren ja wieder beweißen dass ich es nicht kann. Soll man in diesem Fall Einspruch einlegen. Wer hat Erfahrung.

Vielen Dank für Eure Antwort

Hallo,
ich hab meine EU-Rente auch erst mal bis Ende 2008 verlängert bekommen. Ich möchte bis dahin wieder halbtags arbeiten können. Habe auch am ehesten einen chronisch progredienten Verlauf. hab gestern zum zweiten mal AVONEX bekommen. Es ist heute nicht mehr so einfach EU zu werden.
Ich muß auch mal beim Sozialamt eine Erhöhung meines Schwerbehindertenstatus beantragen weil ich bisher 60% hab. 30 von der MS und 50 vom BK. Erkundige dich mal beim VdK die müssten Dir weiterhelfen können.
Liebe Grüße
Antje

Der Prozentsatz der Schwerbehinderung hat auf die Entscheidung der Erwerbsminderungsrenten keinen Einfluss. Meiner Erfahrung nach, ist es durchaus sinnvoll, einen Widerspruch einzureichen. Es gibt oftmals dann erst die erforderliche Aufmerksamkeit, die son Antrag benötigt, um richtig eingestuft zu werden. Ich würde es unter Einreichung einer ausführlichen Begründung durch Deinen Arzt unbedingt versuchen.

LG … Murmel