Hallo,

habe mal eine Frage. Bei mir wurde 2005 MS diagnistiziert und ich hatte gleich im ersten Jahr 4 Schübe. Gott sei Dank ist - rein äußerlich - nichts zurückgeblieben. Seither kämpfe ich mehr oder weniger mit allen möglichen Symptomen. Am meisten Probleme habe ich im Kopfbereich. Mein Gesicht, Nacken und Hals wird immer großflächiger pelzig. Nach einem halben Tag im Büro kann ich kaum noch den Kopf aufrecht halten und habe Kopf- und Nackenschmerzen ohne Ende. Weil das jetzt immer schlimmer wird, habe ich beschlossen, eine Teil-Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Im letzten Jahr war ich 4 Wochen in einer psychosomatischen Klinik (Lahnhöhe). Ich möchte jetzt auf keinen Fall schon wieder in Reha. Kann ich das ablehnen oder habe ich sonst keine Chance auf Rente?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
Emmy

Hallo Emmy, grundsätzlich würde ich erstmal an Deiner Stelle einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen. Dazu rufst Du bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Deiner Nähe an und lässt Dir einen Termin geben. Diese Auskunfts- und Beratungsstellen sind für das sogenannte Rentenvorverfahren zuständig und leiten die medizinischen Ermittlungen ein. Dort füllst Du zunächst die entsprechenden Formulare aus und nimmst neben Deinem Personalausweis auch am Besten gleich alle ärztlichen Unterlagen mit, die Du schon so hast…oder lässt Dir von Deinem Neuro gleich ne kleine Berichterstattung über Deine Symptome ausstellen…die Unterlagen werden dann weitergereicht und der medizinische Bereich prüft, welche Untersuchungen noch nötig sind, um eine Entscheidung zu treffen: Nun kann es sein, dass die ein Gutachten von einem unabhängigen Neurologen haben wollen…das ist meistens so…nach Auswertung dieses Gutachtens wird vielleicht schon eine Entscheidung gefällt…oder sie bieten Dir tatsächlich ersteinmal eine Reha an…das muss aber nicht so sein… wenn sie Dir allerdings eine Reha anbieten, dann kommst Du wohl nicht drumherum…wenn Du dann aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wirst, dann kommen die aber wohl ebenfalls nicht um eine Rentenzahlung drumherum :)) probier es !!! viel Glück

Hallo Murmel,
vielen Dank für Deine Info. Werde wohl so vorgehen.
Wünsche Dir auch alles Gute
Gruß
Emmy

Hallo Cordula,

Achtung, Vorsicht mit Rentenanträgen!!!

bitte lass Dcih vorher ausführlich von der AMSEL, der DMSG oder beom VdK beraten. Anträge in bezug auf Rente, die du einaml gestellt ahst, wirst Du nie wieder los. Und Erwerbsminduerungsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrene kriegt man nicht so zwichen Tür und Angel. Du musst vorher wissen, in welche Richtung Du willst. Und du musst Dir auch über die Konsequenzen im klaren sein…

Deshalb stell bitte kein Anträge ohne vorherige fundierte Beratung - es könnte Dich sehr viel Ärger und Geld kosten.

Es grüßt

Das Meckerle

… Du kannst jederzeit Deinen Rentenantrag zurücknehmen… dann erhältst Du einen Bescheid über die Rücknahme und kannst jederzeit einen neuen Antrag stellen …

zwischen Tür und Angel bekommt man nix, aber man sollte auch nicht so viel Scheu haben einen Antrag zu stellen, denn es steckt eigentlich nix Gefährliches dahinter… der Rentenversicherungsträger will Dir kein Bein stellen, wenn Du wirklich erwerbsgemindert bist… aber das muss erstmal geprüft werden … ich bearbeite täglich diese Anträge… es gibt manchmal Entscheidungen von medizinischer Seite aus, die man nicht nachvollziehen kann, aber man hat die Möglichkeit des Widerspruches … bei einer Antragstellung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle kann man sich informieren…deswegen ja: Auskunfts- und Beratungsstelle

Konsequenzen hinsichtlich des bestehenden Arbeitsverhältnisses muss man natürlich genau überdenken, aber wenn man wirklich nur noch eingeschränkt arbeiten kann, dann ist die teilweise Erwerbsminderungsrente ne Möglichkeit …

Schön wäre es, wenn Deine Aussagen stimmen würden.

Der Rentenversicherer will wirklich ncihts Böses, vorallem nicht zahlen. Wir haben leider bei usn schon viel zu oft die Erfahrung gemacht, daß die Betroffen hier in die Mühlen zwischen den Kostenträgern geraten und am Ende das dabei herauskommt, was für den einen oder anderen Kostenträger günstiger erscheint.

Die Rentenversicherung verweist nämlich gerne erst an die Krankenkasse, wegen Krankengeld und Reha, solange braucht sie ja nichts zu zahlen. die Krankenkasse sieht aber eher den Rentenversicherungsträger in der Pflicht, wer zahlt schon gerne Krankengeld und Reha. Je nach Antagsstatus kann der Rentenantrag oder Reaantrag nur noch mit Zustimmung des entsprechenden Kostenträgers zurückgezogen werden…

Also neutrale Beratung ist angesagt, sogar ganz dringend. Denn auch die Rentenversicherung will, wie die Krankenkasse nur unsr Bestes - nämlich unser Geld.

Es grüßt

Das Meckerle

Hallo Meckerle und Murmel,

ja, so wie Ihr das schildert, habe ich es von vielen Seiten schon gehört. Zwischenzeitlich war ich bei einer Anwältin, die mir sagte, dass zuerst einmal 98,9% der Anträge abgelehnt werden. Wenn man dann die Möglichkeit hat, einen Wider-
spruch einzulegen (Rechtsschutzversicherung, VDK, etc.) kann ein “neutrales” Gut-
achten erstellt werden. Meistens geht der Antrag dann durch wenn man tatsächlich nicht mehr arbeiten kann. Es scheint leider so zu sein, dass alle, die entweder von der Rentenversicherung oder von der Krankenkasse beauftragt sind, befangen sind. Wer nicht mit dem Kopf unter dem Arm kommt hat dann keine Chance.
Herzliche Grüße Emmy

vielleicht habt Ihr ja den kleinen Satz überlesen, dass ich in diesem Bereich täglich auch Anträge selber bearbeite… aber vielleicht irre ich mich durchweg jeden Tag auch in den Dingen, die ich so tue…

möglich

trotzdem alles Gute weiterhin!

Liebe Murmel, den Satz haben wir sicher nicht überlesen. Trotzdem oder gerade deswegen, weiter mein Rat nicht voreilig ohne Beratung einen Rentenantrag zustellen.

Warum? Mit dem Rentenantrag bin ich als Antragssteller nicht merh Herr des Verfahrens, sondern die ach so nette Rentenversicherung. Und auch die Krankenkasse hat ihre Hände im Spiel.

Nicht nur, daß die Menschen von Gutachter zu Gutachter gejagt werden, sie sind auch ziemlich hilflos Forderungen der Renten- und Krnakenkassen nach Rehailitation, Umschulungen, Berufswechsel, “Weiterbildungsmamßnahmen” etc ausgesetzt. Immer mit dem Ziel - ja keine Rente bewilligen. Ganz nebenbei kriegt das natürlich mein Arbeitgeber mit.

Woher ich das weiss? Leidvolle Erfahrungen von Betroffenendie dem Spruch geglaubt haben “die Rente ist sicher”.

Es grüßt

Das Meckerle