Wussten Sie, dass Sie als Betriebsrentner eine Holschuld für Rentenerhöhungen haben?
Ihr ehemaliger Betrieb ist gesetzlich nicht verpflichtet Ihre Betriebsrente automatisch zu erhöhen.
Dies müssen Sie schriftlich beantragen, um einen Inflationsausgleich zu bekommen!
Wenn Sie also schon seit Jahren keine Erhöhung erhalten haben, fordern Sie diese ein.
Einer Untersuchung von 2007 nach, erhöhen nur 40% der Betriebe automatisch!
Ich habe zwar ein Musterschreiben, stelle es aber mal lieber nicht hier ein,
weil ich es aus einer Publikation entnommen habe.
Der Verlag heißt “Akademische Arbeitsgemeinschaft” und veröffentlicht Ratgeber zu Geld-, Steuer- und Rechtsfragen.