Sehr geehrter Frau Lüders,
nur ca 2 km neben Ihrem Amtssitz in Berlin wurde ich am Pfingstwochenende vom Betreiber des Fernsehturms diskriminiert.
Mir wurde als Rollstuhlfahrer die Auffahrt zur Aussichtsplattform, mit Hinweis auf Evakuierungsbestimmungen, verwehrt.
Ich halte das für einen klaren Verstoss gegen Art. 3 Grundgesetz (GG) den normiertern Grundsatz der Gleichbehandlung.
Das Empire State Building in New York, den Eifelturm in Paris und das Gipfelkreuz des Nebelhons bei Obersdorf habe ich in den vergangenen Jahren besucht.
In Athen hat man extra einen Lift gebaut, der uns Rollifahrer zur Akropolis bringt.
Nur in Berlin gibt es keine Regelung für uns…
Mit freundlichem Gruss