Die Stellungnahme habe ich noch nicht, aber ich werde sie bei meinem baldigen Besuch in der MS Ambulanz, da sitzen in meinem Krankenhaus die spezialisierteren Neurologen, auf jeden Fall erfragen.
Schlafentzug ist Gift bei MS. Lass das bloß sein.
Hallo Chris,
hattest du mittlerweile ein Gespräch mit einem Truppenarzt? Hat dein Beorderungstruppenteil schon Kenntnis von deiner Diagnose? Ich bin ebenfalls Reservist und habe seit Mai die Diagnose MS.
Hallo Wilhelm1, nein noch nicht.
Aufgrund einer Terminverschiebung bei meiner MS-Ambulanz habe ich auch erst demnächst dort meine Termin. Beim Anruf zur Verschiebung konnte ich jedoch kurz mit meiner Neurologin reden. Anhand meiner beschriebenen Beobachtung sah sie kein Problem für weitere Übungen. Sie gibt mir auch eine Stellungnahme für den Truppenarzt, die ich bei Bedarf vorlegen kann.
Ich will tatsächlich nicht die Pferde scheu machen und es erst dann den Truppenärzten mitteilen, wenn ich im Rahmen einer Übung zu einem Arzt muss. Aus meiner Einheit wissen es einige ausgewählte Kameraden.
Da die Einschränkungen durch meinen Schub jedoch immer weniger werden und so gut wie weg sind, will ich erst einmal die Füße stillhalten. Ich weiß jedoch auch nicht, ob ich das pauschal bei der Einschleusung angeben muss. Das wird sich zeigen.
Danke, Chris, für deine Antwort.
Bisher habe ich auch nur einem Kameraden davon erzählt. Im kommenden Frühjahr möchte ich versuchen, wieder einen Reservedienst zu leisten – vielleicht habe ich danach auch schon genauere Informationen aus erster Hand.
Soweit ich es verstehe, müssen wir die Erkrankung beim Heranziehungsbescheid zur Reservedienstleistung angeben, da sich unser Gesundheitszustand verändert hat. Bei meinen Recherchen bin ich auf die Vorschrift A1-831/0-4000 gestoßen. Demnach erhält man mit MS den Tauglichkeitsgrad X – also nur für Inlandverwendungen und ohne körperliche Belastung. Das gilt allerdings nur, wenn ein Bundeswehr-Neurologe eine positive Empfehlung ausspricht. Diese kann der Vorschrift nach erfolgen, wenn die Krankheit mindestens fünf Jahre lang stabil verläuft.
Das würde auch zu den Schilderungen von 4X4 passen, da er ebenfalls Ausnahmegenehmigungen benötigt. Allerdings dürfte es Unterschiede zwischen Reservedienstleistenden und Soldaten auf Zeit geben. Vielleicht kennt sich hier ja jemand noch besser mit der Materie aus.
Hallo Wilhelm,
sehr interessant.
Ich werde sehen an welcher Stelle ich Angaben mache muss.
Ich kann mir jedoch nicht vorgestellten, dass für nicht aktive Soldaten solch ein Aufwand betrieben wird, besonders wenn man noch keine Langzeiterfahrungen machen konnte. Daher denke ich auch, dass es Unterschiede geben könnte und daher evtl. auch die Aussage eines zivilen Neurologen ausreicht.