Hallo Jürgen!
Aus meiner Erfahrung:
Bei der Allianz ist das so, dass man einen Antrag stellt, da sollte man krankgeschrieben sein, weil die nämlich erst ab dem 7. Monat zahlen. Diese BU-Versicherung zahlt nur wenn man seinen Beruf zu mind. 50 % (bin mir nicht mehr sicher) nicht mehr ausüben kann. Um das beurteilen zu können, brauchen sie alle Berichte, die du hast und sie fragen auch beim Neurologen nach, wegen einem Gutachten.
Leider zahlen sie nicht rückwirkend. Die ersten 6 Monate der Krankscheibung zahlen sie erst, wenn keine Aussicht auf Besserung mehr besteht (da muss ich immer lachen, wir haben MS und keinen Schnupfen).
Bei Beantragung habe ich meine 2. Lehre abgebrochen, also bis dahin auch keine Steuern zahlen müssen, unser “Steuermann”, sagte mir, dass ich keine Steuererklärung machen muss (logisch, ist ja eine private Rente, die von keiner Behörde gezahlt wird).
Ich glaube wenn ich jetzt einen Beruf, z.B. Klavierstimmer ausüben würde, könnte ich mir die BU-Rente in die Haare schmieren. Wird aber nicht der Fall sein, bei mir geht ja auch gar nichts mehr.
Ich weiß leider nicht wie das bei anderen Versicherungsunternehmen gehandhabt wird, also lieber mal nachfragen.
Jetzt bekomme ich EU-Rente, also wird eine Steuererklärung 2008 nötig werden.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Alles Gute für dich
LG Claudia24