Hallo an alle!!

Als erstes wünsche ich hier allen erst mal ein gutes und hoffentliches Schub freies Jahr.

So jetzt meine frag:

Ich habe noch vor meiner Diagnose Ms eine Lebensversicherung gemacht mit Berufsunfähigkeit.
Dann kam die Diagnose und nach dem 3 Schub auch die Berufsunfähigkeit . Ich habe das artest vom Arzt bekommen für die Versicherung und das Arbeitsamt. Ich habe das bei beiden eingeschickt und musste dann auch bald zum Amtsarzt vom Arbeitsamt. Der die Berufsunfähigkeit bestätigte. Dann Kam ein schreiben von der Versicherung wo ich angeben musste was ich den tag über machen muss. Ich habe das dann alles angegeben prozentual so wie es gefordert war. 2 Wochen später kam dann ein Anruf von meinem Neurologen, das er das schreiben ausgefühlt hat (er musste angaben machen wie weit ich in den verschiedenen Bereiche nicht mehr arbeiten kann) Und dann kam auch das schreiben von der Versicherung schon wieder. Ich bin 28 % Berufsunfähig brauch aber 50 %. Ich darauf hin wieder zu meinem Arzt und habe ihm das da gelegt. Er hat dann gleich bei der Versicherung Angerufen und gesagt das da was nicht ganz stimmt. Die haben mich jetzt als Köchin in der Geistigen arbeit, so wie in der Körperlichen arbeit zusammen gerechnet. Mein Arzt hat das Formular dann noch mal ausgefühlt und ich habe gleichzeitig das schreiben vom Arbeitsamt dazu gegeben wo es bestätigt wird das ich in den Bereichen nicht mehr arbeiten kann. Also 2 Ärzte sind der Meinung das ich Berufsunfähig bin. Ich habe jetzt ein schreiben von der Versicherung bekommen das ich zu einem Gegengutachten soll.
Der Arzt wird sich laut dem schreiben bei mir melden was jetzt die letzten 2 Wochen noch nicht passiert ist.

Was mache ich wenn der Arzt von der Versicherung nicht der gleichen Meinung ist wie die anderen 2 Ärzten??

Soll ich dann klagen.??

Was gibt es jetzt für Möglichkeiten???

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich were euch sehr dankbar dafür

Hallo Angi,

ebenfalls ein gutes neues Jahr !

Ich kann dir den Tipp geben dich mal beim VDK zu erkundigen ob sie dir helfen können, wenn die Versicherung weiter Spirenzchen machen.
Sie haben REchtsanwälte und leute die dich beraten können.

www.vdk.de Ich bin seinerzeit aus der Gewerkschaft ausgetreten in den VDK rein, falls ich mal Probleme mit dem Arbeitgeber bekomme.

Gviele Grüße
Regina

Hallo Angie.

Hast Du die Berufunfähigkeit schriftlich? Sprich Erwerbsunfähigkeit? Das heisst das Du bei max. 3h täglicher Arbeitsleistung die volle(100%) Erwerbsminderungsrente bekommen würdest und zwar vom Rentenversicherungsträger. Dann kann sich Deine Versicherung auf den Kopf stellen und muss trotzdem zahlen.
Das beste wäre, sich Hilfe vom VDK zu holen.

gruß
Thomas

Hallo Thomas,

also ich schreibe dir jetzt mal auf, was mein Arzt geschrieben habe und so habe ich es auch weiter gereicht.

Oben genannte Patientin leidet seit April 2006 an einer hochaktivenschubförmigen Encephalomyelitis disseminata ( multiple sklerose) wobei sie in diesem Jahr insg. schon 3 Schüne erlitten hatte. Eine Umschulung bei der ausgebildeten Köchin ist zu empfehlen. Ihren Beruf als Köchin kann die Patientin nicht mehr ausüben, zum Einen wegen der körberlichen Beeinträchtigung, zum Anderen wegen der möglichen Probokation eines Schubes bez. Verschechterung der Erkrankung durch die Tätigkeit in dem feuchtwarmen Arbeitsklima. So hat sie in kurzer Zeit bei iederaufnahme der Arbeit im August einen erneuten Schub erlitten.

Das hat mein Neuro am 19.09.06 geaschrieben und das habe ich der Versicherung so wie diem Arbeitsamt weiter gegeben. das arbeitsamt macht da gar nicht dumm im gegenteil die snd sogar sehr schnell habe jetzt schon den bescheid wegen einer Umschulung bekommen.

Und der Arzt vom arbeitsamt hat auch ausdrücklich gesagt das ich zur jezigen zeit nicht Arbeitsunfähig bin aber auf keinem Fall mehr in meinem Beruf arbeiten kann.

Liebe Grüße Angi

Hallo Regina,

Danke ich werde da gleich mal nachschauen und wenn es geht anrufen. Ich hoffe das mich das weiter bringt.
Ich hätte echt nicht gedacht das dass solche problem bereiten würde. Muß ich da dann eintretten bei der VDK?

Liebe Grüße Angi

Wichtig bei versicherungen jeglicher art ist immer die angabe der staerke der einschränkungen, dass hat dein neurologe leider nicht angegeben. eine häufige schubrate kann in den augen der versicherer auch natuerlich ohne jegliche folgen ein einschränkungen bleiben.
also: angabe der zeitlichen belastung im bisherigen job (muss unter 3 stunden/tag sein um berufsunfähig zu sein). dauer der belastbarkeit beim stehen/gehen/sitzen, auch in welchselnder position (auch unter 3 std am stueck!!) länge der gehstrecke am stueck (sollte unter 500m sein)
als koch auch wichtig (wenn auch peinlich) angabe von inkontinenzproblemen. und angabe von schwindel oder übelkeit/fieber bei laufender therapie (als koch eine erhöhte verletzungsgefahr)
also: wie bei der pflegeversicherung: nur klare harte fakten in form von zahlen zählen!

Hi Angi,

ja - ist wie beim ADAC, wenn du willst das sie dir helfen mußt du eintreten. :wink: Ich hoffe, daß sie dir wirklich Hilfe anbieten können.
Bist du Rechtsschutz versichert ? MÖglicherweise lässt die Versicherung es auch drauf ankommen. Manchmal hoffen sie ja, daß die Versicherten Angst vor einem Prozeß haben und es lieber lassen.
Ich drücke dir die Daumen
liebe Grüße
Regina

Hallo Regina

Ja ich habe eine Rechtschutzversicherung. Ich habe ihnen auch in dem letzten schreiben geschrieben das ich hoffe das wir die ganze sache friedlich regeln können. Ich hoffe es auch das es alles klappt.

Vielen Danke Angi