Wie der Vorredner schon sagte: 30% wird meist mit 50% gleichgestellt, d.h. gegebenenfalls kann Dich ein charmater Arbeitgeber nicht mehr so einfach loswerden.
Mir wurden leider aus unerfindlichen Gründen nur 20% gewährt und ich war von der Kündigung, die auf eine “durchgesickerte” Diagnose folgte, zu platt, habe deshalb keinen Widerspruch eingelegt.
Mein jetziger Neurologe sagte, 20% ist ignoranter Humbug; ich hätte Widerspruch einlegen sollen.
Darum: auch wenn man denkt, was soll mir das nutzen… es hätte mich zum Beispiel vor´m sang- und klanglosen Abserviertwerden geschützt.
Später ist man immer schlauer…
Abgesehen davon: Wenn Du ihn nicht mehr willst, kannst Du den Behinderten-Asuweis jederzeit zurückgeben, erklären, Du bist okay (strange, oder)…
und der VDK ist da ein guter, günstiger Ansprechpartner, der Dir wirklich weiterhilft!