Hallo Zusammen,

kann mir jemand von euch sagen, was mir bei einem Behinderungsgrad von 30% “zusteht”…Ich habe schon gelesen, dass es eigentlich null bringt…aber vielleicht kann mir jemand von euch genaueres sagen…

Ich danke euch vielmals!!!

Liebe Grüße

Moni

Hallo Moni,
auch ich habe eine Grad der Behinderung von 30. Bringt eigentlich nur Steuervergünstigung. Ansonsten hast du keine weiteren Vorteile (z.Bsp. Beh.-parkplatz o.ä.). Jedenfalls sind mir keine weiteren bekannt. Aber vielleicht hat ja noch jemand Erfahrung mit diesem Behinderungsgrad.

Viele Grüße
Sabine

sicher bringt in punkto behindertenparkplatz oder kostenlose beförderung im öffentlichen nahverkehr nichts
ABER — 30 % können bei der bedrohung des arbeitplatzes mit antrag beim arbeitsamtes bzw inderationamtes auf 40 bzw 50 % angehoben werden ,das so
der kündigungsschutz für schwerbehinderte greift,also es kann sehr nützlich sein 30 % zu haben ,
30 % ist die alleinge wertstellung ohne funktioneinbussen bei der diagnose ms

grüßle Mary

Wie der Vorredner schon sagte: 30% wird meist mit 50% gleichgestellt, d.h. gegebenenfalls kann Dich ein charmater Arbeitgeber nicht mehr so einfach loswerden.
Mir wurden leider aus unerfindlichen Gründen nur 20% gewährt und ich war von der Kündigung, die auf eine “durchgesickerte” Diagnose folgte, zu platt, habe deshalb keinen Widerspruch eingelegt.
Mein jetziger Neurologe sagte, 20% ist ignoranter Humbug; ich hätte Widerspruch einlegen sollen.
Darum: auch wenn man denkt, was soll mir das nutzen… es hätte mich zum Beispiel vor´m sang- und klanglosen Abserviertwerden geschützt.
Später ist man immer schlauer…
Abgesehen davon: Wenn Du ihn nicht mehr willst, kannst Du den Behinderten-Asuweis jederzeit zurückgeben, erklären, Du bist okay (strange, oder)…
und der VDK ist da ein guter, günstiger Ansprechpartner, der Dir wirklich weiterhilft!