Hallo MSMami,
immer langsam - so einfach ist das nicht. Mit einem “Behindertenausweis” darfst du noch lange nicht auf Rollifahrerparkplätzen parken. Das darfst du nur mit dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG).
Zunächst musst du beim Versorgungsamt einen Behindertenausweis beantragen. Dabei muss dir mindestens der GdB 50 zuerkannt werden, damit fängt die Schwerbehinderung an. Nur aufgrund der Diagnose MS steht dir aber noch kein GdB 50 zu (das wurde Anfang 2004 abgeschafft), sondern erst, wenn du wirklich schwerbehindert bist.
Die Festsetzung des GdB erfolgt nach den Anhaltspunkten für die Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SGB IX. Die Anhaltspunkte liefern deine behandelnden Ärzte/innen, also der Hausarzt, Neuro, Orthopäde, Kardiologe, Augenarzt etc., mit ihren Angaben zu deinem Verlauf und deinen z.Zt. bestehenden Einschränkungen. Wenn dir dann vom Versorgungsamt mindestens ein GdB von 50 zugebilligt wird, bist du schwerbehindert.
Das heißt aber noch lang nicht, dass du damit schon auf Rollifahrerparkplätzen parken darfst. Dafür musst du nämlich auch noch außergewöhnlich gehbehindert sein. Außergewöhnlich gehbehindert ist die Person, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen kann.
Guckst du hier:
http://www.berlin.de/lageso/behinderung/merkzeichen/
Ich habe das aG bekommen, als ich nicht mal mehr kürzere Strecken zu Fuß gehen konnte, geschweige denn längere. Als ich noch 200 m am Stück und mit lediglich einem Stock geschafft habe, und 10 Minuten lang ununterbrochen und ohne Stütze stehen konnte, bin ich nicht mal auf die Idee gekommen, einen Behindertenausweis zu beantragen, denn da bin ich noch Auto gefahren und wollte keine Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit aufkommen lassen.
aG kriegst du, wenn du gerade noch aus dem Auto aussteigen und dich an der Dachreling bis zur Heckklappe entlanghangeln kannst, um deinen Rolli oder Rollator aus dem Auto auszuladen und dich in ersteren reinzusetzen.
Rollifahrerparkplätze sind für Rollifahrer da, die wegen ihres Rollstuhls besonders viel Platz ums Auto rum brauchen, entweder in der Breite oder in der Länge. Es ist nicht Sinn des Behindertenausweises, dass ihn Leute, die noch ohne Festhalten stehen und kurze Strecken aus eigener Kraft gehen können, dazu benutzen, den Rollifahrern die paar wenigen größeren Parkplätze zuzuparken, die diese dringend zum Ausladen und Umsetzen brauchen.
Wenn du die außergewöhnliche Gehbehinderung zuerkannt bekommen hast, kannst du bei der Straßenverkehrsbehörde deiner Stadt den blauen Parkausweis beantragen. Info hier:
http://www.duisburg.de/vv/61/medien/Parkausweis_EU_Flyer.pdf
Ich habe keinen, da ich nicht mehr selbst Auto fahren kann und nur noch Taxi fahre, und in unserer mittelkleinen Stadt sind die Rollifahrerparkplätze sehr knapp und gleichzeitig mit Zusatzschild TAXI versehen, so dass sich für mich der blaue Parkausweis einstweilen erübrigt.
Welche Leistungen du von deiner Kasse erstattet bekommst, musst du dich dort erkundigen. Bei den AOKs ist das in jedem Bundesland anders, bei anderen je nach Unternehmen. Bei den rund 300 Kassen in unserem Land kann das niemand beantworten. Aber deine Kasse wird eine Website haben, lies doch da mal nach.
Oder frag doch einfach beim Anbieter der betreffenden Leistung, der muss ja mit den Kassen abrechnen und weiß vielleicht, welche was bezahlt. Manche Kasse übernimmt dies zu 100 % und jenes gar nicht, und bei der nächsten ist es genau umgekehrt.
Ein “homöopathisches Antidepressivum” gibt es nicht, da die klassische Homöopathie überhaupt keine “Indikationen” kennt wie die Medizin, sondern jedes Mittel individuell für eine bestimmte Person aufgrund einer gründlichen Persönlichkeitsanalyse aussucht und machmal erst nach vielen Fehlversuchen das Passende findet. Es kann sein, Person A braucht ein ganz anderes Mittel in einer ganz anderen Verdünnung zur Normalisierung ihrer gestörten nichtstofflichen Schwingungen als Person B.
Für die Homöopathie sind alle Krankheiten Folge gestörter nichtstofflicher Schwingungen und daher können sie nur von erfahrenen Homöopathen behandelt werden, die die passenden Gegenschwingungen zur Normalisierung der Schwingungsstörungen finden müssen. Da ich weder an eine christliche (von Wein in Blut) noch an eine homöopathische (von Wasser in Medizin) Wandlung glaube, kann ich dir da nicht weiterhelfen. Mit wissenschaftlichem Denken ist beides nicht nachvollziehbar.
Wenn du mit “homöopathisch” aber nicht die klassische Hahnemann-Homöopathie als Weltanschauung und Gegenentwurf zur naturwissenschaftlichen Medizin meinst, sondern nur ein pflanzliches Antidepressivum suchst - also das Gegenteil eines klassischen Homöopathikums - dann guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Antidepressivum#Phytopharmaka
Solange du keine anderen Medikamente verwendest, kannst du es mit Johanniskraut versuchen - Vorsicht aber wegen der Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.
Hoffe, das hat weitergeholfen.
Liebe Grüße
Renate