Hallo an alle,
ich habe da mal eine Frage .
Habe von Landesamt für soziale Dienste meinen bescheid(50 %) bekommen.Meinen Arbeitgeber weiß nicht über meine MS bescheid.Währe es jetzt ratsam meinen Arbeitgeber zu informieren oder nicht .Es wäre nett wenn ihr eure Erfahrungen mir mitteilen würdet.Danke Uschi
Hallo,
hast du kein Informationsblatt mit deinem Bescheid geschick bekommen?
Da müsste drin stehen, ob du dazu verpflichtet bist, deinen Arbeitgeber über die 50 % zu informieren.
Ich kann nur von mir sprechen und das war 2006, ich musste meinem Arbeitgeber eine Ausweiskopie zuschicken. Und nach meinen Information ist man auch erst ab 50% dazu verpflichtet den Arbeit über den GdB zu informieren. Was allerdings nicht heißt, dass man den Arbeitgeber auch über seine Erkrankung informieren muss.
Wobei ich das dann schon schwierig finde, wenn man seinem Arbeitgeber den GdB mitteilt, aber nicht die Erkrankung.
Zum anderen hast du auch Anspruch auf mehr Urlaubstage, du hast Kündigungsschutz…und was nicht noch alles so dabei ist.
Vielleicht konnte ich dir schon helfen.
Wenn nicht sind bestimmt noch andere da, die es bestimmt können.
Ber ich würde mir das Infoblatt nochmal durchlesen oder mich sonst informieren, ob du zur Mitteilung des GdB verpflichtet bist.
lG
Hallo Jasmin
Vielen Dank für deine Antwort.Hat mir ein bischen weitergeholfen.Ein Infoblatt habe ich noch nicht bekommen aber ich werde mich drum kümmern.
Einen schönen Abend noch.
Lg uschi
http://www.recht-relevant.de/index.php?idcatside=70&sid=9e7ee12f8360f749903c4664e65d3f80
Guten morgen,
ich habe im Internet mal etwas recherchiert und obigen Link gefunden. Les ihn dir einfach mal durch.
Falls du den Link nicht so anklicken kannst, kopiere ihn und füge ihn in der Adressleiste ein, dann sollte es normal funktionieren.
lG
Hallo,
ich schon wieder…
Wenn nicht ruf doch mal beim Versorgungsamt oder Integrationsdienst oder VDK an, die können dir auf jeden Fall genaue Auskuft geben und dich gegebenen Falls beraten.
lG
Hallo Uschi, also ich weiß nich wie das bei Dir is, ich hab immernoch(seit zwei Jahren) einen Zeitvertrag, is das bei Dir auch so? Wenn Ja, dann würd ich auf keinen Fall den Arbeitgeber informieren, weder über die Erkrankung noch über die 50%.
Hast Du en festen Vertrag kannste das ohne Bedenken machen, so sagt mein Neurologe, denn dann wärst Du nur noch sehr schwer kündbar, was den Arbeitgeber wohl eher dazu bringt den Vertrag auslaufen zu lassen.
Im Internet hab ich gelesen dass bei einer Kündigung eines Mensch mit “Behinderung” dieser Fall der Malu Dreyer vorgestellt werden muß.
Mmh, ich würd mal da irgendwo anrufen, Anwalt oder so…
Hallo Uschi
Als ehemaliges Mitglied der Behindertenvertrtung in meier Firma kann ich nur sagen,
gib an das Du einen Ausweis mit GdB 50 hast. Du bekommst dann nämlich 5 Tage
mehr Urlaub(für dieses Jahr anteilig),Du erhälst Steuerermäßigung(knapp 500€),
zudem genießt Du Kündigungschutz und Du brauchst keine Überstunden mehr zu machen,wenn Du es nicht willst. Schau auch mal ins SGB IX.Ach so melde Dich auch bei
dem Betriebs/Personalrat(Behindertenvertretung) so vorhanden.
Viele Grüße und alles Gute Klaus65
Da hast du recht, dies gilt aber nur, wenn der Betroffene einen unbefristeten also “festen” Arbeitsvertrag hat.
Ist er befristet, kann man nach Bekanntgabe seines Handicap aber prompt mit einer “Nichtverlängerung” rechnen.
Dann kannst du “Dauerurlaub” einplanen.
Also nur bekannt geben, wenn ein unbefristeter A-Vertrag vorliegt.
L.G.Pia
Ei, Uschiche, für was wolltest du denn den Schwerbehindertenausweis? Wolltest du ihn dir rahmen lassen?
Wenn dir das Amt 50% gewährt hat, hast du Defizite. Nicht nur du profitierst dadurch (siehe Klaus), sondern auch dein Arbeitgeber kann einen Nachteilsausgleich geltend machen. - Und deine Diagnose interessiert erst mal keinen, die kannste du für dich behalten.
vielen dank für eure Antworten.Es bringt mich schon ein bischen weiter.
Viele sonnige Grüße aus dem Norden
lg uschi
Hallo Uschi,
hier ein paar Richtigstellungen zu einigen meiner Vorrednern(schreibern - natürlich auch Innen). Über Deinen Schwerbehindertenstatus mußt Du niemanden informieren, auch nicht, wenn Du Dich irgendwo bewirbst. Die Frage ist unzulässig und muss somit nicht wahrheitgemäss beantwortet werden, genauso wie die nach Schwangerschaft.
Es reicht völlig aus den AG zu informieren, wenn Dir eine Kündigung droht. Den Steuerfreibetrag kannst Du Dir auch über den Einkommenssteuerjahresausgleich zurückholen. Auch da wird Dein AG keine Infos bekommen. Nur wenn Du einen befristeten Vertrag. Die benannten “Ausgleichabgaben”, wenn Firmen ihre Quote nicht erreichen sind so gering oder wird dadurch umgangen, dass an Behindertenwerkstätten Aufträge vergeben werden - also Peanuts. Persönlich sehe ich aber ein Verschweigen nur aus wenigen Gründen als sinnvoll an 1) bei einem befristeten Vertrag, 2) wenn man Karriere machen will, 3) wenn man die Firma wechseln will (auch wenn dies unter Datenschutz fällt, ist es manchmal überraschend wie die Buschtrommeln von Firma zu Firma funktionieren). Nachteil ist, wenn Du es verschweigst, Du musst auf die 5 Tage Zusatzurlaub verzichten und kannst Dich bei angeordneten Überstunden nicht darauf berufen (dies gilt u.U. auch bei Schichtarbeit oder Wochenendarbeit - da hab ich gerade die Unterlagen nicht da). Das Merkblatt wird zur Zeit nicht mitgeschickt/herausgegeben, da derzeit eine Aktualisierung erfolgt - hatte mich auch schon gewundert, dass es nicht mehr mitgeschickt wird. Im Internet findest Du es auch bei den Landratsämtern, aber noch die alte Version. Zur Kündigung noch, der AG kann einem Behinderten nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes und der Schwerbehindertenvertretunbg kündigen. Bei uns in der Firma handhabe ich es so - ich informiere interessierte MA oder MA, die längere, schwerer Krankheiten hatten (aber nur wenn sie wollen) vollkommen unverbindlich. Ich erkläre ihnen alles ganz genau und stelle ihnen frei sich zu entscheiden. Das alles läuft unter 100% Verschwiegenheit. Fast vergaß ich, Du mußt keine Auskunft über Deine Krankheit geben. Bei uns läuft es so, entweder der MA oder ich schicken dem Personalbereich eine Kopie des Ausweises kommentarlos. Vielleicht konnte ich hier noch ein bischen zur Klärung beitragen. Liebe Grüße Andrea
Ei, Kindche, viel Text, wenig Inhalt!
Sollten sich dir Sinn und Zweck des deutschen Schwerbehindertengesetzes nicht erschliessen, wäre eine gewisse Zurückhaltung, mit persönlichen Ratschlägen deinerseit, von Vorteil.
Welche zielführende Erkenntnis darf Uschi aus deinen 21 Zeilen für sich nehmen?
wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil!