Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken mir einen SBA machen zu lassen.
Das Formular dazu hab ich schonmal gefunden :slight_smile:

https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?param1=08416041-01-0007&query=1&knr=08416041-01&template=610000&a=a.pdf

Was habt ihr den da reingeschrieben bei “Vorliegende körperliche, geistige oder seelische Behinderungen”?
Gibts da was spezielles was immer gut zu schreiben ist?

Ich bin 33 und eigentlich noch ziemlich fit. Habe ca 4 Schübe pro Jahr die aber immer wieder mit Kortison wegzubekommen sind.
Was kann man den als geistige / seelische Behinderung schreiben? Klar hab ich auch psychische Probleme damit, aber wie forumliert man das?

Auf wieivel % hab ich da als MSler eine Chance im Ausweis?

Muss ich dem AG den Ausweis gleich vorlegen wenn ich einen habe?
Wie wirken sich zb 50% im Ausweis auf das Gehalt aus? (Verdiene derzeit 5000 brutto und zahle 50% Steuern dh 2500 netto)

Danke und viele Grüße

Also 130 % stehen dir schon mal zu !

Hallo,

du schreibst einfach alle deine ständig vorhandenen, nicht nur vorübergehenden körperlichen Einschränkungen rein. Ich habe z.B. reingeschrieben: Gehbehinderung (ab 50 m Gehstrecke Rollstuhl erforderlich), Hüftgelenksdysplasie, Wirbelsäulenschaden (Bandscheibenvorfälle), Sehbehinderung (Visusminderung auf … %, Gesichtsfeldeinschränkung), Herzinsuffizienz (Vorhofflimmern, Extrasystolen), Polyneuropathie, Asthma bronchiale. - Schreib einfach wertfrei die Fakten und Zahlen hin - die Bewertung solltest du dir verkneifen, die ist Sache des Versorgungsamts. Natürlich muss das alles belegt werden können mit Untersuchungsbefunden. Die Adressen der Ärzte, bei denen du deswegen in Behandlung bist, trägst du ein, da sie vom Versorgungsamt kontaktiert und zu deinem Zustand befragt werden. Vor allem sind die einschlägigen Fachärzte wichtig. Bei mir wurden damals nur die kontaktiert (Neuro, Orthopäde, Kardiologe, Allergologe), der Hausarzt nicht, obwohl der an oberster Stelle der Liste stand. Die Entlassungsberichte von deinen Klinikaufenthalten fügst du in Kopie bei. Ebenso einen Reha-Bericht, aus dem z.B. hervorgeht, ob du voll oder teilweise erwerbsunfähig bist, oder ob und wie weit du noch ohne Hilfsmittel gehen kannst. Ob und inwieweit du dann weniger Gehalt bekommst, weiß ich nicht. Ich verlor dadurch meinen Job, aber ich hätte ihn körperlich auch nicht mehr lange geschafft. Irgendwelche Vergünstigungen bekommst du erst ab einer Schwerbehinderung (ab GdB 50 aufwärts). Viel Glück!
Achim

Ähem, der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt derzeit 42% - und das auch erst bei Alleinstehehende AB einem jährlichen Einkommen ab 52.152 EUR (104.304 EUR bei Verheirateten). D.h. erst ab diesem jährlichen Einkommen zahlt man 42%, bis dahin zahlt man die jeweiligen progressiven Sätze, die darunter liegen.

Allerdings verstehe ich immer noch nicht, was ein GdB mit dem Gehalt zu tun haben…

Hallo Josche, das mußt Du ja nicht seber machen. Das hat bei mir mein Neurologe gemacht. Der weiß dann schon was er reinschreben muß.
Gruß Michael