Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV):
Blind oder wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50)
Eine Behinderung mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von mindestens 80, wenn der Betroffene aufgrund seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann.
Es ist doch wirklich Zynismus bis zum Erbrechen.
Wenn jemand Blind ist, wird TV sehen günstiger.
Wenn jemand Taub ist, wird Radio Hören günstiger.
Und wenn in deiner Stadt täglich irgend welche Veranstaltungen sind,
z.B. mit Tanz und Gesag oder jemand liest aus einem Parteiprogramm,
ist das genug “Unterhaltung” für dich und tschüß.
Schamloser Zynismus, politisch gewollt und durchgeführt.
Ekelhaft.