Hallo an alle, welche Erfahrung zu o.g. Thema haben.
Mir wurde der Antrag abgelehnt. Beim Antrag habe ich aber auch nichts geschrieben, außer daß ich einen GdB 90, aG, B, bin.
Daraus scheint nicht erkenntlich zu sein, daß mir nicht zugemutet werden kann, doch irgendwie an gesellschaftlichen Ereignissen teilzunehmen. Darum wurde ich mit einer wesentlichen Begründung wie folgt abgewiesen:
Die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Feststellung des von Ihnen begehrten Merkzeichens RF" liegen nicht vor, weil Sie durch die festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen nicht in unzumutbarer Weise am Besuch öffentlicher Veranstaltungen gehindert sind. Unter Ausnutzen aller Hilfsmöglichkeiten gfls. im Rollstuhl sitzend und mit einer Begleitperson versehen, ist Ihnen die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen möglich. Hierbei bleibt unberücksichtigt, wenn eine oder mehrere bestimmte Veranstaltungen nicht besucht werden können oder öffentliche Veranstaltungen nicht mit persönlichem Gewinn besucht werden können.
Die Feststellung des Merkzeichens RF" wird abgelehnt.
Reicht es, wenn ich dem widerspreche mit der Begründung, daß ein Besuch öffentlicher Veranstaltungen
unzumutbar ist, weil nur an nicht berechenbaren Zeiten ausreichend Kraft vorhanden ist, mit dem Rollstuhl das Haus zuverlaßen. Außerdem hat ein Alleinstehender nur alle 14 Tage eine Begleitperson, zu ganz bestimmten Zeiten für zwei Stunden, zur Verfügung.
Das ist meiner Ansicht nach Grund genug, daß darum Besuche für öffentliche Veranstaltungen unzumutbar sind.
Reicht ein Widerspruch mit dieser Begründung Aussicht auf Erfolg, oder nicht?
Wer hat Erfahrung mit sowas?
Danke!
Freundliche Grüße von
Joschka
P.S
Viel Text, leider. Ist aber notwendig um das Problem zubeschreiben, sorry!
