Hallo an alle, welche Erfahrung zu o.g. Thema haben.

Mir wurde der Antrag abgelehnt. Beim Antrag habe ich aber auch nichts geschrieben, außer daß ich einen GdB 90, aG, B, bin.

Daraus scheint nicht erkenntlich zu sein, daß mir nicht zugemutet werden kann, doch irgendwie an gesellschaftlichen Ereignissen teilzunehmen. Darum wurde ich mit einer wesentlichen Begründung wie folgt abgewiesen:

„Die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Feststellung des von Ihnen begehrten Merkzeichens „RF" liegen nicht vor, weil Sie durch die festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen nicht in unzumutbarer Weise am Besuch öffentlicher Veranstaltungen gehindert sind. Unter Ausnutzen aller Hilfsmöglichkeiten gfls. im Rollstuhl sitzend und mit einer Begleitperson versehen, ist Ihnen die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen möglich. Hierbei bleibt unberücksichtigt, wenn eine oder mehrere bestimmte Veranstaltungen nicht besucht werden können oder öffentliche Veranstaltungen nicht mit persönlichem Gewinn besucht werden können.
Die Feststellung des Merkzeichens „RF" wird abgelehnt.“

Reicht es, wenn ich dem widerspreche mit der Begründung, daß ein Besuch öffentlicher Veranstaltungen
unzumutbar ist, weil nur an nicht berechenbaren Zeiten ausreichend Kraft vorhanden ist, mit dem Rollstuhl das Haus zuverlaßen. Außerdem hat ein Alleinstehender nur alle 14 Tage eine Begleitperson, zu ganz bestimmten Zeiten für zwei Stunden, zur Verfügung.

Das ist meiner Ansicht nach Grund genug, daß darum Besuche für öffentliche Veranstaltungen unzumutbar sind.

Reicht ein Widerspruch mit dieser Begründung Aussicht auf Erfolg, oder nicht?

Wer hat Erfahrung mit sowas?

Danke!

Freundliche Grüße von
Joschka

P.S
Viel Text, leider. Ist aber notwendig um das Problem zubeschreiben, sorry!

Ich !vermute!, dass es nicht reicht.
Aber das “Intro” ist schon denkbar schlecht.

» weil nur an nicht berechenbaren Zeiten ausreichend Kraft vorhanden ist, mit dem Rollstuhl das Haus zuverlaßen.

Wenn die Frage also lautet: “Kannst du an öffentlichen Veranstltungen teilnehmen?”,
hast du sie selbst mit “Ja” beantwortet.

Ist ja nur ein Versuch.
Reicht dann, wenn ich begründe, daß ich nie genügend Kraft habe das Haus zu verlassen?

Im Prinzip eine Unverschämtheit von den Bedingungen von sowas wie GEZ. Viel Kraftlosigkeit hilft viel. Oder?

Bei bekannter Borniertheit der Entscheider,
fällt mir auch nichts hilfreiches ein -
aber aufgefallen ist mir eine Unverschämtheit sondersgleichen:
“des von Ihnen begehrten Merkzeichens „RF”", BEGEHRTEN???

Pöhse GEZ :slight_smile:

Machst du Grundsicherung, kriegst du Befreiung!

Hallo Joshka,

in der Begründung der Ablehnung steht doch eigentlich schon alles drin.

" Unter Ausnutzen aller Hilfsmöglichkeiten gfls. im Rollstuhl sitzend und mit einer Begleitperson versehen, ist Ihnen die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen möglich. Hierbei bleibt unberücksichtigt, wenn eine oder mehrere bestimmte Veranstaltungen nicht besucht werden können."

Du müsstest also vortragen, dass du UNTER KEINEN UMSTÄNDEN an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kannst. Auch wenn du aus eigener Kraft das Haus gar nicht mehr verlassen kannst, es mit einer Begleitperson aber noch möglich ist, hast du die Begründung der Ablehnung nicht entkräftet.

Selbst wenn diese Begleitperson nur alle 14 Tage für zwei Stunden zur Verfügung steht, könntest du in dieser Zeit noch eine öffentliche Veranstaltungen besuchen.

Im Prinzip scheint dieses RF-Merkzeichen nur was für Leute zu sein, die das Haus überhaupt nicht mehr verlassen können.

Ich halte es für schwierig, dass Merkzeichen Rf als nicht Blinder oder Gehörloser zu bekommen.

Wenn du aber “nie” das Haus verlassen kannst, kannst du logischerweise auch nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen.
Wenn von deinen Versuchen 1 klappt und 9 nicht (Zahlen willkürlich von mir gewählt), halte ich das für ein glaubwürdiges “nie”.

Ähnlich würde ich übrigens auch in MDK - Angelegenheiten verfahren.

Hallo Barocke,

ja, die Logik der Bedingung ist schon klar. Aber was sagt die Bedingung zu der Zeitverschiedenheiten, die dann doch wieder eine Unmöglichkeit ist:

Die gewünschte öffentliche Veranstaltung findet zu einer bestimmten Zeit vor, die aber so gut wie nie zu der Begleitungszeit paßt. Somit ist die Veranstaltung für mich doch unmöglich. Oder?

Unverbindliche gefühlsmäßige Antwort:

» Aber was sagt die Bedingung zu der Zeitverschiedenheiten, die dann doch wieder eine Unmöglichkeit ist.

Diese Betrachtung interessiert nicht.

» Die gewünschte öffentliche Veranstaltung findet zu einer bestimmten Zeit vor, die aber so gut wie nie zu der Begleitungszeit paßt. Somit ist die Veranstaltung für mich doch unmöglich. Oder?

(Auch noch Wünsche haben? Tststs). Ja äh, tut mir Leid. Pech halt.

PS: Ich habe mir vorgestellt, wie das auf einen Sachbearbeiter wirken könnte.

Die Unmöglichkeit wegen Zeitunterschiedlichkeit habe ich gerade bei Kollegin Frau Barocke begründet, was im Wesentlichen zur Unmöglichkeit die öffenliche Veranstaltungen zu besuchen, endet.

Mit MdK bin ich schon fertig. Die habe ich über die Krankenkasse bestellen müßen, um die Krankenkasse am Badumbau auch mitzahlen zu lassen. Die Krankenkassen wird mir, nach dem Umbau, 4000 Euro zurückzahlen, weil mich die MdK, ohne dass ich mich dazu anstrengen mußte, mit einem Pflegegrad 2 beurteilte.

Es wird nichts gewünscht, aber die öffentliche Veranstaltung kann wegen der Zeitunterschiedlichkeit nie besucht werden. Somit eine Unmöglichkeit. Es ist somit bewiesen!

» Es wird nichts gewünscht,

Haste doch selbst geschrieben

» Die gewünschte öffentliche Veranstaltung

Ja! Dieser Dreckverein GEZ bedient sich nach deren Belieben an unserem Geld!
GEZ kann von mir aus sobald wie möglich verrecken.

Es geht aber nicht um “die gewünschte öffentliche Veranstaltung”, sondern um öffentliche Veranstaltungen überhaupt. Solange du IRGENDEINE öffentliche Veranstaltung besuchen kannst, sind die Voraussetzungen für das Merkzeichen nicht erfüllt.

Ich kann auch nichts dafür.

Ja, GEZ ist ein Mafia-Organisation.
Grundsicherung machen kann ich nicht, weil das Finanzamt weiß, daß ich immer noch zuviel Geld für sowas habe.

Vielleicht versuche ich es mit „Flüchtling“ und melde mich bei einem Auffanglager ohne irgendwelche Ausweise. Dann ist alles kostenlos!

Diese Lügenpresseheinis und Volksverräter sind doch eh nicht zu ertragen.

Radio Sputnik und Russia Today reicht völlig, mehr brauchst nicht!

Aber versuchen kann ich es doch!

Die Eingangsfrage war aber auch:

–Hallo an alle, welche Erfahrung zu o.g. Thema haben.–

Bisher noch niemand. Vielleicht bin ich der Erste der es versucht? Der VdK habe ich das Problem schon gefunkt. Die Antwort war: schwierig schwierig schwierig …

» Vielleicht versuche ich es mit „Flüchtling“ und melde mich bei einem Auffanglager

Meine Meinung?

Bei solchen Gedanken kannst du wahrscheinlich das Haus verlassen.

Aber gut, glauben heißt nicht wissen.

Ich habe schon viele Anträge durch - auch abgelehnte ‘Rf’ waren dabei, wobei “das Ankreuzen durch Zufall auf dem Weg lag”. Aber expliziet um Rf gekämpft habe ich in der Tat noch nicht.

Viel Erfolg und berichte mal!

Sehr richtig, was Du schreibst! Auch unsere Regierung entspricht eher einem Mafia-Verein, denn einer Volksvertretung.

GEZ habe ich bis Dezember noch selbst das Zwangsgeld überwiesen, an zehn verschiedene Konten, mit jeweils einem Dutzend Überweisungen, mit unterschiedlichen Texten. Hoffentlich hat es denen viel Arbeit gemacht. Vielleicht war das aber auch falsch, weil mit mehr Arbeit auch für die eine Begründung für !Gebührenerhöhung! ist.

Ich mach’ das jetzt anders und zahle nichts mehr, schicke alle Briefe ungeöffnet mit Vermerk -Empfänger unbekannt- zurück. Mit dieser Methode:

https://m.youtube.com/watch?v=g9mCD703EpM&feature=youtu.be

Ich werde bestimmt bald viel Zeit für das Gefängnis haben und komme endlich wieder aus dem Haus!