Hallo. Wo und wie ist denn so ein Antrag zu stellen ?Wer kann mir da Rat geben? Danke

Hallo Lillyfee,

die Feststellung einer Behinderung beantragst du schriftlich oder persönlich bei dem Versorgungsamt, in dessen Bezirk du deinen Hauptwohnsitz hast. Das Formular erhältst du dort, oder du kannst es bei der Behörde herunterladen. Die Antragsformulare unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern: ich habe schon gelesen, dass man in manchen einen Wunsch-GdB eintragen kann. In meinem Wohnsitzland ist das nicht möglich, da entscheidet das die Behörde aufgrund der aufgelisteten Einschränkungen.

Um überhaupt einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, müssen deine Einschränkungen mindestens einen GdB von 50 ergeben. Die Schwerbehinderung allein aufgrund der Diagnose MS gibt es schon lange nicht mehr, du musst wirklich behindert sein.

Die Festsetzung des GdB erfolgt nach den “Anhaltspunkten für die Gutachtertätigkeit (AHP) im sozialen Entschädigungsrecht” und nach dem SGB IX. Die Informationen dazu liefern deine behandelnden Ärzte/innen, z. B. dein Neuro etc. mit ihren Angaben zu deinem Verlauf und den z.Zt. bestehenden Einschränkungen. Besprich also vorher mit Neuro und Hausarzt, dass du einen SBA beantragen wirst, damit sie vorbereitet sind, wenn das Versorgungsamt sie anschreibt. Ihre Kontaktdaten musst du in deinem Antrag angeben. Auch wenn du sonst noch wegen einer einschränkenden Krankheit bei einem Facharzt in Behandlung bist, z.B. Lungenfacharzt. Die gute Pflege des Arzt-Patienten-Kontaktes zahlt sich auf jeden Fall aus!

Liebe Grüße
Renate

ja, genauso. und ergänzend: wenn das abgelehnt wird oder du wie viele mit 30 gdb o.ä. abgespeist wirst, widerspruch einlegen.

ich habe beim widerspruch auch die erwähnten “anhaltspunkte” zuvor durchgelesen und dann dem versorgungsamt klar dargelegt, wo was nicht berückisichtigt worden war, obwohl in den berichten drin. jetzt warte ich halt wieder…

Ok, danke euch erstmal.