Der VDK rät zu einem Überprüfungsantrag bei zeitlich befristeter Erwerbsminderungsrente. Evtl. könnte eine Nachzahlung, etwas mehr Rente aber keinerlei Nachteile hierbei herauskommen.
Bisher habe ich nirgendwo anders, als beim VDK etwas hierzu gelesen.
Weiß jemand etwas hierzu? (z.B. Können wirklich keinerlei Nachteile entstehen?)
KLaus65, kannst du mir irgendetwas dazu sagen?
Danke für Infos.
Gruß Lena
Hallo Lena,
ich denke der VdK meint die Berechnungsgrundlage(Zugangszahl 1 bzw 0,xxx).
Nach meiner Meinung ist dieser Zugang von 0,xx vom BSG bestätigt worden,so das
keine Änderung ergeben dürfte,aber wenn Deine Rente jetzt bzw nächstes Jahr
ausläuft kannst Du mit der Neubeantragung das auch neu berechnen lassen.
Viel Erfolg und alles Gute Klaus65