Hallo Community,

mein aG ist endlich durch, ich habe auch bereits den blauen EU-Parkausweis erhalten. Der personenbezogene Behindertenparkplatz ist beantragt, nur käst sich das Amt noch etwas aus - ist halt so.

Nun habe ich aber eine Frage: damit mein eigenes Auto nicht von meinem personenbezogenen Behindertenparkplatz abgeschleppt wird muss der blaue EU-Parkausweis ausliegen, richtig? Ich frage mich nämlich wie das werden soll, wenn ich mal woanders (sprich: Urlaub, EU-Ausland) bin und ihn eigentlich dort bräuchte (Behindertenparkplatz vorm Ferienapartment) aber nicht mitnehmen kann, da ich ja sonst zu Hause abgeschleppt werde.

Hat da jemand Erfahrungen?

Viele Grüße

Christian

Hallo

ich bin zwar kein Autofahrer, habe aber auch den blauen Ausweis und der ist immer auszulegen, wenn auf Behindertenparkplätzen parkt.

Der personengebundene Parkplatz vor dem Haus ist mit dem Autokennzeichen und der Ausweisnummer gekennzeichnet, so dass der Ausweis nicht im Auto legen muss.

Liebe Grüße aus Berlin

Johanna

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Alter Post aber als Antwort für alle, die sich das auch fragen - direkt vom Amt:

Wenn ich in den Urlaub mein Auto nicht mitnehme, aber den :wheelchair:-Parkausweis aus Gründen mitnehmen möchte, dann soll ich der Verkehrsbehörde rechtzeitig bescheid geben, dann erhalte ich fir die Zeit eine Sondergenehmigung auf DIN A4, die dann für die Zeit on meinem Fahrzeug ausliegen kann.

Wieder was gelernt.

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hallo was verstehst du unter personalesierten Parkpatz ?? gibts nur einem privatgrundstück ,öffentlichen Parkplätzen gibt es den Blauen Parkausweis ,berechtigt aber nur den gekenzeichneten parplatz mit Rollstuhl zeichen europaweit ,parken ,alternativ kann zusätzlich eine Städische Parkerleichterung bürgerbüro beantragt werden , mit dieser kann der STVO strassen vekehrsordnung nicht ausgewiesenen park halteverboten ,das auto , kurzfristig toilettengang kurze sonstige erledigung der parkerleichterung sichtbar ,möglich ist , bei kosten pflichtigen parkplätzen gibts keine Befreiung !! das sind die möglichkeiten

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Nicht ganz, mein Nachbar hat einen markierten Parkplatz in unserer Straße den nur er mit seiner Parkausweisnummer benutzen darf. Öffentliche Straße, aber mit weißer Markierung und Schild mit Nummer gekennzeichnet.
Kann man beantragen.
:hugs:

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Ja, ich kenne auch jemanden der einen Privatparkplatz im Mehrfamilienhaus hat, mit dem blauen Parkausweis.
Übrigens kann ich im eingeschränkten Halteverbot und auf einem Privatparkplatz drei Stunden stehen. Bei Gebührenpflichtigen Parkplätzen ist das Parken umsonst 24h. Ich habe dafür eine Auflistung vom Bürgerbüro bekommen. Selbst mit einem orangefarbenen Ausweis kann man auf gebührenpflichtigen Parkplätzen und auch auf privaten Parkplätzen 3 Stunden umsonst stehen, hatte den orangefarbenen Ausweis zuvor.
Aber nur mit blauen Ausweis ist zusätzlich das Parken auf Rolli Parkplätzen erlaubt.

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Ich meine Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1020-11 (Rollstuhlfahrersymbol mit Personenkennzeichnung).

Mit dem EU-Parkausweis parke ich an normalen Straßenparkplätzen ohne weitere Kennzeichnung bspw. in parkraumbewirtschafteten Zonen auch außerhalb der Markierungen legal und kostenfrei. Ebenso bis zu 3h in Bereichen mit Halteverbot oder Parkverbot mit Zusatz “Be- und Entladen…”.

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