Hallo Community,
mein aG ist endlich durch, ich habe auch bereits den blauen EU-Parkausweis erhalten. Der personenbezogene Behindertenparkplatz ist beantragt, nur käst sich das Amt noch etwas aus - ist halt so.
Nun habe ich aber eine Frage: damit mein eigenes Auto nicht von meinem personenbezogenen Behindertenparkplatz abgeschleppt wird muss der blaue EU-Parkausweis ausliegen, richtig? Ich frage mich nämlich wie das werden soll, wenn ich mal woanders (sprich: Urlaub, EU-Ausland) bin und ihn eigentlich dort bräuchte (Behindertenparkplatz vorm Ferienapartment) aber nicht mitnehmen kann, da ich ja sonst zu Hause abgeschleppt werde.
Hat da jemand Erfahrungen?
Viele Grüße
Christian
-Parkausweis aus Gründen mitnehmen möchte, dann soll ich der Verkehrsbehörde rechtzeitig bescheid geben, dann erhalte ich fir die Zeit eine Sondergenehmigung auf DIN A4, die dann für die Zeit on meinem Fahrzeug ausliegen kann.