Heute hat mir meine Kasse geschrieben, dass sie leider die Blüten nicht mehr verordnen kann, da die Gesetzeslage das verbietet. Ich habe darauf gewartet, nur dass es schon dieses Jahr kommt, war mir nicht klar. Also ab sofort keine Blüten mehr. Ich könnte ja auf Dronabinol etc. ausweichen, eben auf die schulmedizinischen Mittel, von denen es nicht viele gibt. Sehr ärgerlich, ich bin seit 2018 dabei und habe keine andere MS Medizin beansprucht, die in der Regel viel teurer ist. Also jetzt die Verordnung auf Privatrezept. Das kommt aus der Richtung CDU/CSU, die das Teufelszeug unbedingt und vollends verbieten wollen. Bis jetzt nur die Blüten. Eigenanbau ist bei mir nicht drin.
Das wenige was sie dadurch einsparen, ist wahrscheinlich nicht der Punkt, sondern die ideologische Seite.
Denn die Hirnentwicklung ist wahrscheinlich bei uns meistens schon abgeschlossen. Schade und Grüße Jakobine

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Erstmal Formlos widerspruch gegen die Aufhebung einreichen, auch wenn es sich um Blüten haandelt, sollte ja die Therapie fortgeführt werden um Verschlechterungen zu vermeiden.

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Einfach

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerspreche ich formlos und fristgerecht ihrem Entscheid/Bescheid vom …Datum… Eine Widerspruchsbegründung reiche ich nach.

Mit freundl. Grüßen"

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… und weil Tournesol das schreibt wird dann das Gesetz aufgehoben???

Was habe ich damit zu tun? Ich brauche kein Cannabis.

Damit habe ich mich auch nicht näher befasst, aber Sachbearbeiter haben immer einen Ermessensspielraum.
Vielleicht gerät Jakobine an einen Wohlmeinenden. Versuchen kann sie es.

den Einspruch nicht damit man wieder Blüten bekommt - wäre ja schwachsinnig, sondern damit die Kostenübernahme nicht erlischt sondern umgewandelt wird.

Sonst wäre ein Neuantrag nötig.

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Sorry, vertippt

Auch ein Wohlmeinender hat bei der Gesetzeslage keine Chance.

Wenn die Kasse, wie von Jakobine geschrieben auf Dronabinol verweist ist die KÜ nicht aufgehoben und somit kein Widerspruch erforderlich.

[Der Titel ist falsch]

Hi Jakobine,

leider gab es bei den Blüten auch viel Missbrauch suf Kassenkostrn.

Und das ist leider nur die Spitze des Eisbergs gewesen…

Grüße
LucyS

P.S. gibt es in deiner Nähe ein Canabis Club???

Großer Schwachsinn den Du hier verbreitest Lucy, Sorry!

Es gibt und gab nie einen Mißbrauch auf Kassenkosten. Die Menschen die in der Apotheke als “Scheinpatienten” bestellen sind 100% Selbstzahler, da tragen die Kassen nicht einen einzigen Cent.

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Eine Krankenkasse muss ein Rezept, dass ärztlich ausgestellt wurde, nicht übernehmen.
Mir wurde eine elektrische Motorschiene nach KnieOP von meinem Chirurgen verordnet und selbst das wurde abgelehnt. Selbes gilt für ein Rezept für Cannabis. Das wird zunächst gründlich geprüfte und im Zweifel eher abgelehnt als bewilligt.
Also eher unwahrscheinlich, dass im großen Stil auf Kosten von Krankenkassen unbegründeter Weise gekifft werden kann.
Damncrazydude hat es ja schon geschrieben :+1: das sind im Endeffekt Selbstzahler, da das ausgestellte Rezept nicht übernommen wird :sunglasses:

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Ja stimmt, ein Mißbrauch auf Kosten der Versicherten war nicht möglich. Das ist ein Parole, die weit verbreitet wird, so wie zur Zeit viel Lügen verbreitet werden. Die Kasse schrieb sinngemäß, das ist jetzt wieder unter vielen Stapeln auf meinem Schreibtisch verschwunden, dass evtl. eine neue Verordnung oder Genehmigung erforderlich sein würde. Deshalb ist das mit dem Widerspruch gut. Liebe Grüße und Danke für das Feedback Jakobine
Ps. Mein Mann, der jetzt 11 Wochen im Krankenhaus etc. war, hat eine Menge von Schriftverkehr verursacht, da muss ich aufpassen, dass meine Sachen nicht untergehen. Auch die Sorgen sind bei gross, wie es weitergehen kann.

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Ich würde mit der Verschreibenden Mediziner*In und der Apotheke Rücksprache halten, welche Präparate für Deine Problematik sinnvoll erscheinen, und daraufhin die Begründung des Widerspruchs gegen die Aufhebung formulieren, am besten mit ärztlicher Hilfe. Das hat mehr Gewicht, wenn ein Arztbrief die Begründung schmückt.

Es gibt zwar 2 Standardcannabisarzneien, die keiner gesonderte Bewilligung für die Kostenübernahme bedürfen, aber in den meisten Fällen sind diese nicht für den Zweck z.B. der schnellen Schmerzreduktion verwendbar, da der Wirkungseintritt bei oraler Verabreichung sehr viel länger dauert im Vergleich zur Vaporisation (1-2 Minuten vs. 30-90 Minuten bei oraler Aufnahme).

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Diese ganzen Online Apotheken mit ärztl. Beratung stellen eh nur Privatrezepte aus. So an ein Kassenrezept zu gelangen ist eigentlich unmöglich.

Außerdem gelten die Einschränkungen (Schwere Erkrankung, Anderweitig Austherapiert) nur für Kassenpatienten die eine Kostenübernahme anstreben. In anderen Fällen ohne Kostenübernahme gibt es keine Auflagen. Die Mediziner können ein Cannabisrezept auch für Kopfschmerzen, Regelbeschwerden etc. ausstellen, das ist nichts anderes als eine Packung IBU oder Aspirin verschreiben, seit Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird.

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