Seit 01. Juli 2005 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten - Arbeitnehmer und Rentner - einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Dieser Beitragsaufschlag soll mit 0,4 Prozent die Krankenkassenleistungen für Zahnersatz abdecken. Eine weitere Beitragssatzerhöhung von 0,5 Prozent, die die Finanzierung von Krankengeld abdecken sollte, kommt hinzu. Rentner sollen mit dem Sonderbeitrag für Krankengeld für eine Leistung bezahlen, die sie allerdings niemals in Anspruch nehmen können. Der VdK gibt Hinweise, was dagegen gemacht werden kann.
Quelle: www.vdk.de
Redaktion: AMSEL e.V., 06.07.2005