In einer Pressemitteilung informierte das Ministerium über die einzelnen Punkte. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Langfristige Verordnung möglich
Der Begriff der längerfristigen Verordnung soll ausdrücklich in die Richtlinien aufgenommen werden. Damit sollen u.a. Patienten mit schwerer MS und ähn-liche Fälle die notwendige Behandlung ohne Unterbrechung und ohne weiteren bürokratischen Aufwand erhalten. - Verordnungsmenge pro Rezept
Die vorgesehene Regelverordnungsmenge von z. B. 6 Einheiten bei physikalischer Therapie soll im Einzelfall überschritten werden können. In Fällen, in denen eine längerfristige Verordnung erforderlich ist, kann der Arzt die Verordnungsmenge pro Rezept selbst bestimmen. - Keine Unterbrechung durch Genehmigungsverfahren
Um sicherzustellen, dass durch das Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse keine Behandlungsunterbrechung entsteht, gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von fünf Werktagen entschieden hat. Die Kosten für die Behandlung bis zum Ergebnis der Entscheidung sind in jedem Fall von der Krankenkasse zu übernehmen.
Damit hat das Ministerium den von den Patientenorganisationen und auch der DMSG formulierten Protesten gegen die vorgelegten Heilmittelrichtlinien in weiten Bereichen Rechnung getragen. Die kontraproduktive Genehmigungspflicht für längerfristige Verordnungen wurde aber lediglich gemildert und nicht gestrichen. Der DMSG-Bundesverband wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die Patientenvertreter im gemeinsamen Bundesausschuss dieses Problem erneut thematisieren.
Nach Einarbeitung der Änderungen bzw. Ergänzungen sollen die Richtlinien zum 1. April 2004 in Kraft treten. Bis dahin gelten die alten Regelungen.
Den vollständigen Text der Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie hier
18. Februar 2004
Redaktion: AMSEL e.V., 02.03.2004