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KfW-Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung

Ab sofort können Privatpersonen wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit an Wohngebäuden bei der KfW beantragen. Der maximale Zuschuss beträgt 6.250 Euro.

Umzubauen kostet Geld. Gerade weniger mobile Menschen wie Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose sind aber darauf angewiesen, Barrieren in ihrer Wohnung zu reduzieren, um möglichst mobil zu bleiben. Gute Nachricht daher: Die KfW fördert Umbauten zur Barrierefreiheit wieder.

Wie hoch der maximale Zuschuss ausfällt, hängt davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme sind. Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden nur noch bis zu einer Höhe von 25.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit gefördert. Für den Fall, dass der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, steigen die maximal förderfähigen Kosten auf 50.000 € je Wohneinheit. 

Für Eigentümer und Mieter

Ein Antrag ist unabhängig vom Alter für Privatpersonen mit Eigentum oder auch als Mieter möglich. Auch bei einem Kauf von bereits umgebautem Wohnraum kann ein Antrag gestellt werden.

Wichtig: Sie können einen Antrag nur stellen, solange noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Außerdem ist eine Förderung nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.

Gefördert werden kann (nahezu) alles, was der Barrierefreiheit dient, sei es

  • eine bodengleiche Dusche oder ein Duschsitz,
  • breitere Türen,
  • elektrische Rolladenbedienung,
  • eine Rampe zur Haustüre, zum Sitzplatz, zu den Mülltonnen...,
  • ein (Treppen-) Liftsystem,
  • Beleuchtung und Gegensprechanlagen, Notrufsysteme,
  • Handläufe,
  • Wandversetzungen für mehr Bewegungsfreiheit,
  • Wetterschutz,
  • Wegverbreiterung
  • ...

Wichtig ist, wie oben bereits erwähnt, dass der Antrag VOR der Beauftragung erfolgt und dass man einen Antrag für alle Fördermaßnahmen stellt. Der Zuschuss ist altersunabhängig. Er nennt sich 455-B.

Quelle: KfW Bank, aufgerufen am 17.08.2023.

Redaktion: AMSEL e.V., 17.08.2023