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Keine Krankengymnastik auf Rezept ?

Seit Anfang 2013 ist die Multiple Sklerose als Praxisbesonderheit bei der Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie und anderen Heilmitteln anerkannt.

Der verordnende Arzt muss also keine Angst mehr haben, sein Budget wegen häufiger Heilmittel-Verordnungen für MS-Patienten zu überschreiten. Seither sollte eigentlich die Verordnung problemlos funktionieren.

Leider ist dies aber nicht immer der Fall. Immer wieder berichten MS-Betroffene von Problemen die notwendigen Therapien verschrieben zu bekommen. Teilweise werden die Verordnungsmengen vom Arzt begrenzt, teilweise wird behauptet, dass vor einer Fortsetzung der Verordnung eine Pause von einem viertel Jahr einzulegen ist.

Dies alles ist nicht korrekt und entspricht nicht der aktuellen Regelung.
Um es nochmals ganz deutlich zu sagen: Heilmittel können vom Arzt ohne Unterbrechung und ohne Mengenbegrenzung fortlaufend im erforderlichen Umfang verschrieben werden, ohne dass der Arzt Angst um sein Budget haben muss.

Was aber tun, wenn der Arzt sich trotzdem weigert die notwendigen Therapien zu verordnen? Zunächst kann man den Arzt auf die aktuellen Regelungen hinweisen und ihn bitten sich diesbezüglich nochmal genau bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung zu informieren. Hat dies keinen Erfolg bleibt eigentlich nur der Arztwechsel.

Denn es bleibt letztlich immer der Entscheidung des einzelnen Arztes überlassen, was er verordnet und was nicht. Betroffene sollten Probleme auch an den AMSEL-Landesverband melden. Aktuell gehen wir davon aus, dass es sich nur um Einzelfälle handelt. Sollten die Probleme aber häufiger auftreten, wäre dies Anlass, in dieser Sache nochmals aktiv zu werden und das Gespräch mit den Verantwortlichen zu suchen.

Autor: Jürgen Heller

Redaktion: AMSEL e.V., 22.06.2015