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Kein Recht auf Zugang zu tödlichem Medikament

Zwei schwerkranke Patienten hatten geklagt, darunter ein Patient mit Multipler Sklerose. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen.

Es gebe ein Recht, selbstbestimmt zu sterben, entschied 2020 das Bundesverfassungsgericht. Dies müsse gesetzlich geregelt werden. Bis heute ist die Suizidhilfe nicht ausreichend geregelt, weder im Bundestag noch in der Bundesbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Weil sie selbstbestimmt, in ihren Fällen zu Hause und mit einem bestimmten Medikament, das sich relativ leicht trinken lässt und einen schmerzfreien Tod ermöglichen soll, sterben wollten und das BfArM ihnen den Zugang zu diesem Medikament nicht gab, klagten ursprünglich sieben Kläger. Fünf von ihnen leben mittlerweile nicht mehr, zwei davon starben durch Suizid.

Lebensfreude überwiegt

Übrig geblieben sind ein herzkranker Mann und Harald M., der durch seine Multiple Sklerose vom Hals ab gelähmt ist. Harald M. äußerte sich im Vorfeld zu der heutigen Verkündigung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig oft in den Medien. Er erklärte, er wolle sich nicht sofort selbst töten, aber die Möglichkeit dazu haben, zu Hause, im Kreis seiner Familie und ohne Hilfe eines Arztes zu sterben. Harald M. ist 24 Stunden am Tag auf Betreuung angewiesen und kann sich vorstellen, dass er den Tod diesem Leben eines Tages vorziehen würde, auch wenn momentan die Lebensfreude überwiegt.

Sterbehilfe, ob durch den Zugang zu einem Medikament oder durch Beihilfe mit einer Spritze, etwa von Ärztinnen und Ärzten und von Sterbehilfeorganisationen, ist ein sehr umstrittenes Thema. Unabhängig davon, wie jeder persönlich zu Sterbehilfe steht, ist es das Ziel von AMSEL und der gesamten Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft (DMSG), die Lebensqualität von Menschen mit Multipler Sklerose zu verbessern und Nachteile, die durch die MS entstehen, möglichst gut auszugleichen. Auch als Prävention vor Suizidgedanken.

AMSEL e.V. kümmert sich um Menschen mit Multipler Sklerose von Beginn an. Ziel von AMSEL ist es, die Situation von Menschen mit MS, aber auch die ihres Umfelds zu verbessern und ein möglichst ausgefülltes, selbstbestimmtes Leben trotz MS zu ermöglichen. AMSEL unterstützt die Initiative und die Forderungen des Bundesverbandes der DMSG, die Suizidprävention auszubauen, indem Pflege gestärkt und Mängel behoben werden. Mangelhafte oder unzureichende Pflege sollte nicht der Grund sein, sich selbst töten zu wollen. Auch hier ist der Gesetzgeber gefragt.

Quelle: Legal Tribune Online, 07.11.2023; Stellungnahme der DMSG - Bundesverband, 18.07.2023.

Telefonseelsorge - auch per Mail oder im Chat erreichbar

Für alle, die an Suizid denken, sich traurig oder depressiv fühlen - hier hört Ihnen jemand zu:

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Redaktion: AMSEL e.V., 07.11.2023