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Höhere Hinzuverdienst-Möglichkeiten für Rentner

07.03.08 - Mal hü, mal hott, aber immerhin eine gute Nachricht: Das Zusatzeinkommen orientiert sich wieder an den Minijobbern.

Bezieher von Erwerbsminderungs-Renten und Altersrentner unter 65 können rückwirkend ab 01. Januar 2008 mehr zu ihren Renten hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz wurde im Februar verabschiedet. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 355 Euro wird auf 400 Euro angehoben und liegt damit wieder auf Höhe der Minijobgrenze. Diese Hinzuverdienstgrenze kann zweimal im Jahr um maximal den doppelten Betrag überschritten werden.

Die Neuregelung betrifft allerdings nicht Bezieher von Teilerwerbsminderungsrenten. Bei Teilerwerbsminderungsrenten gibt es keine pauschale Hinzuverdienstgrenze, vielmehr richtet sich der Hinzuverdienst nach dem zuvor bezogenen Einkommen und muss individuell berechnet werden.

Redaktion: AMSEL e.V., 11.03.2008