Spenden und Helfen

Familienpflegezeit zukünftig bis zwei Jahre möglich

"Weihnachtsgeschenk" an Pflegende: Ein zinsloses Darlehen erleichtert die Finanzierung auch für Angehörige von Menschen mit Multipler Sklerose.

Der Bundestag hat beschlossen die Regelungen zur Familienpflegezeit auszuweiten. Berufstätige Pflegepersonen konnten bislang 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen, um nahe Angehörige zu pflegen. Ab Anfang 2015 kann diese Familienpflegezeit nun auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Betrieb mehr als 25 Beschäftigte hat und man mindestens 15 Stunden in der Woche weiter arbeitet. Für den Einkommensausfall kann man ein zinsloses Darlehen beantragen.

Beschäftigte haben zukünftig zudem für bis zu zehn Tage Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, das kurzfristig für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation genutzt werden kann.

Autor: JH
Quelle: www.bundesregierung.de

Redaktion: AMSEL e.V., 25.12.2014