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Der EU-Ausweis für Menschen mit Behinderungen

Auf Vorschlag der EU-Kommission hin soll er nun endlich kommen: der einheitliche Ausweis für EU-Bürger mit Behinderungen.

Was? Den gibt es bisher gar nicht? Mancher mag sich die Augen reiben, doch es stimmt: DEN EU-weit einheitlichen "Behindertenausweis" gibt es noch nicht. Und das bei all der europäischen Regulierungswut, die sogar zu Richtlinien wie der Gurkenverkrümmungsordnung führte (inzwischen ist sie wieder abgeschafft).

Nun soll der Ausweis endlich kommen, auf Vorschlag der EU-Kommission hin. Doch es wird wohl noch rund zwei Jahre dauern, bis der EU-Ausweis für Menschen mit Behinderungen tatsächlich in Umlauf kommt. Die "European Disability Card" soll dann EU-Bürgern mit Behinderungen das Leben auf Reisen ins europäische Ausland erleichtern. Etwa

  • bei der Mobilität,
  • beim Eintritt in Museen, Theater und Konzerte,
  • in Freizeitparks und ähnliches.

Reisen und Parken in der Europäischen Union

Zwar kann man dazu auch die nationalen Ausweise vorlegen; mehr Sicherheit, dass der Ausweis auch wirklich Anerkennung findet, hat man jedoch mit dem EU-Ausweis. Die nationalen Ausweise bleiben parallel erhalten. Die EU-Ausweise sollen ergänzend zu den Ausweisen der jeweiligen Länder gelten.

Auch der EU-Parkausweis soll verbessert werden. Und: Beide Ausweise sollen

  • sowohl in physischer (als echte Karte)
  • als auch in digitaler Form (etwa auf dem Smartphone)

angeboten werden. Nicht nur das Recht von Menschen mit Behinderungen auf die Vorteile in anderen EU-Ländern soll damit gelten, sondern umgekehrt auch das Recht des jeweiligen Landes, bei Missbrauch der Ausweise aktiv zu werden.

Quelle: ec.europa.eu, 06.09.2023.

Redaktion: AMSEL e.V., 15.09.2023