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Immer wieder taucht in der täglichen Arbeit des Beratungsteams die Frage auf, ob Menschen mit Multipler Sklerose jetzt schon einen Anspruch auf COVID-19-Impfung haben. Der Hintergrund: Baden-Württemberg öffnet die Impfterminvergabe für alle über 60-Jährigen ab Montag, den 19. April.

[aktualisiert: 19.04.2021]

Ab Montag, 19. April 2021, öffnet das Land Baden-Württemberg für alle Menschen über 60 Jahre die Vergabe von Impfterminen. Die Ü60-Jährigen gehören zur 3. Priorisierungsgruppe ("erhöhte Priorität") wie auch Menschen mit Autoimmunerkrankungen, darunter Multiple Sklerose. Lässt sich daraus rückschließen, dass neben Menschen über 60 Jahre nun auch Menschen mit MS geimpft werden sollen?

Diese Frage führt bei vielen zu Verwirrung. Das AMSEL-Beratungsteam hat recherchiert und erhielt die vorläufige Antwort, dass zunächst NUR das Alter eine Rolle spiele. Das heißt, dass die Altersgruppe Ü60 aus der Gruppe mit erhöhter Priorität herausgelöst wurde (möglicherweise, weil AstraZeneca zunächst auf die Ü60-Jährigen beschränkt wurde). Eine abschließende Antwort erhält das AMSEL-Beratungsteam ab dem 19.04.2021 und amsel.de wird umgehend darüber berichten.

Das Alter entscheidet über den Impftermin

Das bedeutet vorerst: Maßgeblich für die weitere Öffnung ist alleine das Alter. Vorerkrankungen, die ansonsten in der Priorisierungsgruppe 3 beschrieben sind, führen derzeit noch nicht zu einer Impfberechtigung. MS-Erkrankte, die jünger als 60 Jahre alt sind, profitieren leider noch nicht von dieser Öffnung. Darüber hinaus bleibt es bei der bisherigen Impfpriorisierung, d.h. nur Menschen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 sind weiterhin impfberechtigt.

MS-Erkrankte, die 60 Jahre und älter sind, können aufgrund ihres Alters nun unabhängig von ihrer MS-Erkrankung geimpft werden. Als Nachweis ist lediglich der Personalausweis zur Impfung mitzubringen.

Priostufe 3 wird danach geimpft

Grundsätzlich sind MS-Erkrankte (Personen mit Autoimmunerkrankungen) nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 1. April 2021 für die Schutzimpfung mit erhöhter Priorität nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der CoronaImpfV, in Priorisierungsgruppe 3 berücksichtigt. Relevant ist diese Priorisierung noch für MS-Erkrankte, die jünger als 60 Jahre alt sind. Sobald eine weitere Öffnung der Impfberechtigung stattfindet, benötigen diese für die Terminvergabe ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Erkrankung. Sie erhalten dies von Ihrem Hausarzt oder Neurologen. Die DMSG stellt Ihnen eine Vorlage für ein Ärztliches Zeugnis zur Verfügung, die Sie zu Ihrem behandelnden Arzt mitbringen können.

Weiterhin besteht die Möglichkeit im Einzelfall einen Härtefallantrag für eine frühzeitige Priorisierung zu stellen, wenn nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt. Ein Härtefallantrag kann über das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg unter Vorlage aussagekräftiger ärztlicher Unterlagen gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg.

Quellen: Sozialministerium Baden-Württemberg, abgerufen am 16.04.2021.

Redaktion: AMSEL e.V., 16.04.2021