Wieder ein neuer Streitfall für die Datenschutz-Grundverordnung…

Am besten gleich mitübermitteln das es auch das hier gibt, und der jeweilige Verkäufer dadurch indirekt mehr informationen über das Konto erhält als einem lieb ist:
Beliebt in Deutschland: Fehlercode 51 folgt zumeist wenn das Konto nicht über ausreichend Deckung verfügt. Fehlercode 05 → Meistens will die Bank dann dahinter das die richtige Karte genutzt wird anstatt das Handy. Oder das Kreditkarten Limit ist meist überschritten.
Auch mir schon bekannt, etliche Codes die auf eine Sperrung der Karte hinweisen, ob gestohlen oder aus anderen Gründen ist egal. Sowie auch Code 31… Das trat aber erst gehäuft mit dem Ukraine Konflikt auf, und Russische Bank allzu vorschnell nicht weiter zugelassen wurden. - Dortbei wurde damals viel über diverse Krypto-Karten umgeschwenkt. Getreu dem Motto, das Geld nicht stinkt.
“Gott sei Dank” werden nicht viele Mitarbeiter soweit geschult, und derjenige mit der gestohlenen Karte kann unbescholten von dannen ziehen. Eigentlich sollte er entsprechend festgehalten werden und die Polizei informiert werden. Puh! DSGVO sei Dank sind wir sicher!
…Es geht einfach mittlerweile zu weit und das in eine falsche Richtung…
…Die Rundfunkanstalten können auch ohne Gericht mehr über deine Kontoaktivitäten erfahren… Geht sie das etwas an? Nö!