Zuerst einmal zum Begriff. Es sollte nicht behindertengercht heißen, sondern barrierefrei.
Wir haben vor 6 Jahren gebaut. Das Bad ist weitgehend barriere´frei.
Was haben wir gemacht? was nicht?
- Grundriss: Das Bad muss so groß sein, daß mit dem rollstuhl gut gewendet werden kann. Auch muß Platz sein für eine oder besser 2 Hilfspersonen. Die DIN 18025 Teil 1 gibt hier Auskunft. Neben der toilette muss soviel Platz sein, daß man mit dem Rollstuhl daneben fahren kann. Auch muss Platz für Griffe links und rechts einkalkuliert werden. Wir haben eine begehbare Dusche gebaut 1,50 * 1,50 m ebenerdig gefliesst.
Griffe: Abhängig von der Art der Behinderung und den Möglichkeiten des betroffenen müssen neben der Toilette und in der Dusche Griffe vorahden sein oder montiert werden können. Achtung: Die Griffe nicht vom Sanitätshaus liefern oder montieren lassen sondern vom Instalateur. Der hat 1. mehr Erfahrung in der Befestigung udn 2. sind die gleichen Griffe um ca 50% billiger.
Waschbecken/Spiegel: Zu prüfen ist, ob ein spezielles unterfahrbares Waschbecken notwendig ist. auch der Spiegel sollte schräg verstellbar sein, damit man sich aus dem Rollstuhl sieht. Die Waschbeckenarmatur sollte ausziehbar sein.
Toilette: Wie schon gesagt, es muss Platz neben der Toilette sein, für Rollstuhl und Griffe. Das wichtigste ist aber: Die Toilette muss höhergesetz werden. Sie sollte die gleiche Höhe haben, wie der Rollstuhl, damit ein umsitzen erleichtert wird. auch für gesunde Menschen ist die derzeitige DIN Höhe für Toiletten eigentlich zu niedrig.
Für weiter Fragen stehe ich gerne zur Verfügung