Guten Morgen ins Forum,
folgende Frage stelle ich mir- vielleicht hat jemand eine Erfahrung dazu?

( Ich habe eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe, weil ich keinen Job habe.
Nun habe ich die Möglichkeit einen 50%- Job zu bekommen. D.h. meine Rente wird um die Hälfte gestrichen, was ich O.K. finde, aber weil ich nicht weiss, ob ich das Kräftemässig schaffe, frage ich mich was passiert, wenn ich wieder kündigen muss, weil ich es nicht packe.)

Bekomme ich, wenn ich selbst kündige, sofort wieder meine volle Erwerbsminderungsrente, oder habe ich dann eine Sperrfrist?

Danke im Voraus, für Eure Mitteilung

Jule

Hallo Jule
Bei einem 50% Job ist das so ein Problem,weil EU-Rente nur gezahlt wird wenn
Du weniger als 3Std Arbeiten kannst.Ab 3-6 Std gibt es eine Teilrente,bei mehr
wie 6Std Arbeit gibt es keine!! Rente mehr.Also lass es langsam angehen und
reduziere Deine Std-Zahl.So bleibt Dein Anspruch erhalten.(bei voller EU-Rente
kannst Du ja bis 350€dazu verdienen)Versuch es doch auch mal so.
Alles Gute von Klaus65

Danke, Klaus65!
Weisst Du auch, wie es sich bei einer Kündigung(wie beschrieben) läuft?
Auch Dir, alles Gute von Jule

hallo Jule,

wenn Du den Job machst und der Rentenversicherungsträger kommt zu dem Schluss, dass damit Dein Rentenanspruch entfällt, weil Du nun in der Lage bist wieder zu arbeiten, dann kannst Du nach Kündigung des Jobs natürlich wieder eine Rente beantragen…es wird dann erneut alles geprüft und ein neuer Anspruch könnte wieder beginnen…eine Sperrfrist gibt es nicht… nun wäre es noch interessant, seit wann Du Deine Rente bereits hast, denn die Rechtsänderungen tragen ja nicht zu einer Erhöhung bei und man muss aufpassen, dass man bei einem neuen Anspruch nichts verliert…

Gruß vom Murmel

würde mich an einen Sozialberater in deinem dmsg-landesverband wenden und alle varianten durchrechnen

Danke an Euch Alle für Eure Antworten!!!
LG, Jule