Also wenn ich mit Grundsicherung Geld aufs Konto bekomme, darf ich es nicht behalten… Dein Name ist wohl Programm. Ich habe schließlich mehr als nur das Wort Rente geschrieben.
Traurig, immer mehr Menschen verlieren Lesekompetenz.

Den Luxus können sich wohl nur Menschen leisten, die schon genug Rentenanspruch haben… Wird wohl eher schwierig bis unmöglich bei Grundsicherungsbezug. :wink:

2 „Gefällt mir“

Ich las, was du schriebst.
Brauchst mir nicht blöd kommen.

Da ich aber nur von der Erwerbsminderungsrente die Fakten kenne, hab ich nur dazu geschrieben.

2 „Gefällt mir“

Ausnahme “Zweckgebundenheit”: Es gibt seltene Ausnahmen. Wenn das Geld ganz zweckgebunden für einen bestimmten, vom Amt anerkannten Bedarf gesammelt wird (z. B. ein behindertengerechter Umbau, den das Amt nicht zahlt), kann es sein, dass das Geld nicht angerechnet wird. Wichtig: Klären Sie dies vor der Auszahlung schriftlich mit Ihrem Sachbearbeiter.

2 „Gefällt mir“

…dann kann man nicht Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente in einem Bezug aufführen. Sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Leistungen.
Soviel zum Thema Lesekompetenz.

3 „Gefällt mir“

Doch, das hängt von der Höhe ab.
Lies dich mal ein und reiß nicht nur das Maul auf

1 „Gefällt mir“

Komm mir nicht so, würdest du mir gegenüber stehen hättest mit Sicherheit nicht so eine große Fresse du Wicht!

@Nimble Dein Text:
Keine Ahnung was VDK bedeutet. Aber bei mir war der Weg in die volle Erwerbsminderungsrente relativ unproblematisch. Allerdings wurde diese zuvor auf Reha empfohlen, da sich meine PPMS echt Mühe gibt voran zu schreiten und Ocrevus bei mir nicht geholfen hat, eher im Gegenteil.

Mein einziges Problem mit der Rente war, dass ich nicht sämtliche Arbeitsplätze / Arbeitszeiten belegen konnte. Da gab es viele Lücken in meinem Lebenslauf. Durch Obdachlosigkeit hatte ich null Unterlagen. Von daher hat sich die Bewilligung ein paar Monate gezogen. Das ist mir auf die Füße gefallen, weshalb meine Erwerbsminderungsrente so niedrig ist, dass es nicht mal mehr für die Miete reicht. Darum bekomme ich jetzt Grundsicherung


@Nimble du kennst dich ja offensichtlich mit beiden Zahlungen aus.
Deine persönlichen Angriffe sind komisch, warum tust du das?

4 „Gefällt mir“

Achso, du kannst oder willst keine Fakten lesen, dann tuts mir leid.

Jetzt kannste den Mund wieder zu machen und die Forenregeln lesen.

1 „Gefällt mir“

Ja, beides sind unterschiedliche Leistungen. Nur ist es so, daß wenn es schon in jungen Jahren zu Erwerbsminderung kommt, sich in den meisten Fällen die Grundsicherung dazugesellt, da der Rentenanspruch noch zu niedrig ist.

3 „Gefällt mir“

Hey, lass es. Benimm dich

2 „Gefällt mir“

Vielleicht ist es auch wichtig, dass es sich nicht um das zu Grundsicherung umbenannte Bürgergeld (ehemals Hartz IV) handelt, sonder um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Durch die Umbennung gibt es da auch ein Verwechselungspotenzial.

Grundsätzlich ist es wie gesagt schwierig bis unmöglich (zumindest ohne vorige Absprache mit dem Sacharbeiter) einen Spendenaufruf zu starten, da dies im Normalfall als Einkommen angerechnet und somit von den Leistungen abgezogen wird, bzw. die Leistungen eingestellt werden, bis der Betrag aufgebraucht ist.

2 „Gefällt mir“

Yep, ich glaub hier herrscht ein Missverständnis. Kein Grund ausfallend zu werden :slight_smile:

Ich wurde selber die letzten Jahre mit Grundsicherung aufgestockt, weil meine Erwerbsminderungsrente zu niedrig war. Da wurde ab dem ersten zuverdienten Euro die 70% Abzugsregelung angewendet.
Letztes Jahr mit der letzten Rentenerhöhung wurde ich dann “zu hoch” gestuft und wurde von der Grundsicherung ins Wohngeld rüber geschmissen. Da gelten jetzt wieder andere Regeln :smile:

1 „Gefällt mir“

Hi Nalini,

hast Recht. Hab mich nochmal nachbelesen.
Und soweit ich das verstanden habe, geht bei einem monatlichen „Einkommen aus Erwerbsminderungsrente PLUS Grundsicherung“ zusätzliches Einkommen zu einem gewissen Prozentsatz zu Lasten des Betrages aus der Grundsicherung. Wird also gegengerechnet.

Falls ich das nicht falsch verstanden habe. Bin da kein Profi.

Eben.
Nur zu einem gewissen Prozentsatz. Es ist also Zufluß möglich

Aber nur solange du mit der EM-Rente + Grundsicherung + Zufluss unter dem Bürgergeld-Satz bleibst.
Die ursprüngliche Nachfrage oben war daher berechtigt. In diesem Fall kann also mit viel Glück und einem verständnisvollen Sachbearbeiter “Ausnahme Zweckgebundenheit” gelten.
Den Prozentsatz hab ich ja oben erklärt. Ab dem ersten Euro werden 70% abgezogen.

3 „Gefällt mir“

Wie sieht es eigentlich aus mit Zuverdienst bei Grundsicherung bei Erwerbsminderung? Das hat mich jetzt auch mal interessiert. Ist leicht zu recherchieren.

Das Ergebnis meiner Recherchen:

Bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst grundsätzlich möglich. Der Verdienst wird jedoch auf die Grundsicherungsleistung angerechnet: 30 % des Brutto-Hinzuverdienstes (aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit) sind anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag ist gedeckelt auf maximal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (für 2026 entspricht dies 281,50 Euro). Der restliche Betrag wird voll angerechnet.

Heißt also, daß Zuverdienst möglich ist, dem aber enge Grenzen gesetzt sind. Da der Freibetrag auf maximal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (für 2026 entspricht dies 281,50 Euro) gedeckelt ist, können (Stand 2026) maximal 281,50 Euro pro Monat dazuverdient werden. Der restliche Betrag wird voll auf den Grundsicherungsbetrag angerechnet.

Das bedeutet bezogen auf den vorliegenden Fall: Angenommen, der Empfänger der Spende befände sich im Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung (ob das tatsächlich so ist, weiß ich nicht): Eine Spende in Höhe von mehreren tausend Euro oder sogar weit über 10.000 Euro dürfte das Sozialamt wohl kaum einfach so “durchgehen” lassen.

Ob das Amt wirklich solche Ausnahmegenehmigungen erteilt? Würde mich wundern :thinking:

1 „Gefällt mir“

Mich auch.

1 „Gefällt mir“

Hallo an alle,
zum Thema Spendenaufruf (erstellen einer Kampagne) und Bezug von SGB XII Leistungen (Bei Erwerbsminderung)… Unsere Situation ist/war wie folgt:

Ich als Organisator des Spendenaufrufs habe mir vorher keine Gedanken hierzu gemacht, bis plötzlich ein Schreiben vom Sozialamt (SGB XII) im Briefkasten war. Jennifer Biancu bezieht diese Leistungen, da sie von der Rentenkasse abgelehnt wurde. Sie hat zwar das Gutachten, das sie nie wieder arbeitsfähig ist, aber hatte in der Vergangenheit zu wenig in die Kasse eingezahlt (Pflichtbeitragszeit), als sie Selbstständig war. Dann hatte sie aufgrund der Schübe (z.T. Erblindungen) die Selbstständigkeit aufgeben müssen (Insolvenzverfahren).

Nachdem ich mich um die Situation gekümmert habe (Brief von Ihrem Sachbearbeiter), wo drin stand: “Mir ist zu Ohren gekommen, das für Sie Jennifer Biancu über Gofundme gespendet wird…”

Daraufhin haben ich über viele Wochen hart gekämpft um Ihre Rechte, hierzu musste ich erst einmal selbst herausfinden durch viele Recherchen, wie die Gesetzlichen Sachlagen dazu sind.

Nach §84 Abs. 2 SGB XII habe ich es dann unter die Härtefallregelung & als rein Zweckgebundenen Aufruf geltend gemacht.
Ich habe auch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht Kontakt gehabt und mit der Caritas, um mich dort mit meinen intensiven Vorabarbeiten ab zu gleichen. Besonders über das weitere Vorgehen.

Demnach haben ich mit der Jenny ein neues Konto eröffnet (Sie als Inhaberin und ich als Bevollmächtigter), wo nur rein die Spendengelder von Gofundme im Intervall auf das neu eingerichtete Konto eingehen werden und auch sind.
Grund hierfür ist, das die Spenden (in Form von Einnahmen aus Sicht der Ämter), nicht vermischt werden mit den alltäglichen Einnahmen und Ausgaben für den Alltäglichen Bedarf.

Die Ämter sehen, die Einnahmen durch z.B. Spenden, grundsätzlich erst einmal als Einkommen an und wollen die natürlich erst einmal mit den Grundleistungsbezug anrechnen.

Ich selbst habe zudem die Vorgesetzten des Sachbearbeiters von Jennifer ausfindig gemacht, weil selbst der Sachbearbeiter keine Ahnung mit solch einem speziellen Fall hatte (keine Ahnung) und mehrmals mit denen Kontakt hatte. Zudem habe ich ein 2 Seiten Antrag nach § 84 Abs. 2 SGB XII gestellt, mit der Begründung, das dieser Aufruf seit Beginn an 100% Zweckgebunden ist (Rollstuhlgerechtes Auto für Jennifer Biancu (Schwere MS)…

Auch habe ich jegliche relevante Nachweise hierüber an die zukommen lassen.

Seit dem Aufruf haben wir auch 3 mal die Presse hier gehabt, die über Sie als MS Kranke und uns als Familie beleuchtet haben (Aufgeklärt haben), das hat groß die Runde gemacht und sicherlich auch beim Landkreis selbst…

Der Fachanwalt von weiter weg, hat auch gleich gesagt, das wenn die den Antrag ablehnen sollten, Sie gleich ein fetten Ausdrucksstarken Wiederspruch an die vom Landkreis schickt. Auch die Anwältin hat gleich gesehen, das das niemals anzurechnen sei, aufgrund der Härte und der Zweckgebundenheit.

Aktuell ist der Stand:
Die vom Landkreis wissen mittlerweile alle Bescheid, das war wohl eine sehr sonderbare Situation, die es so noch nie gab hier im Kreis…
Die haben mir auch alle gesagt, das dieses Thema mittlerweile bei der Internen Rechtsabteilung vorliegt und momentan stillgelegt ist. Das wir laut der Vorgesetzten nicht mehr angefochten.

Jetzt muss ich nur noch den Rest abwarten und nachweisen.
Also den Autokauf habe ich bereits nachgewiesen (Kaufvertrag) und dann kommt noch der Behindertengerechte Umbau (Schwenksitz…), was ich dann auch nachweise, wenn es umgesetzt wurde von der Firma ASP Bremen. Dann wird das zusammengerechnet und mit den tatsächlichen gesammelten Einnahmen vom neu eingerichteten Konto verrechnet, sodass ganz klar nachweisbar ist, das die Ausgaben nur für diesen Bestimmten Zweck gedient haben.

Nun ist es tatsächlich auch so, dadurch das das Auto bereits vorhanden ist, gilt eine andere lockerere Gesetzeslage: Dies fällt unter Geldeswert Vermögen (ein bereits vorhandener Gegenstand). Hier greift nun das Schonvermögen (Pro Person bis zu 10.000€), was von den Ämtern nicht anfechtbar ist.

Das Schwierige und Knifflige ist nur immer, wenn Geldeingänge zufließen, was grundsätzlich seitens der Ämter Kritisch zu bewerten ist (An zu rechnen)…

Ja das zu unserem/Diesem Thema (Spendenaufruf trotz Leistungsbezug). Ähnlich/fast identisch ist es auch mit Bezug von SGB II Leistungen.

Liebe Grüße von Lukas Wallert

8 „Gefällt mir“

Hi Lukas,

Hut ab, wie Du für diese Sache und für Jenny kämpfst.

Ganz grosses Kino.

Daumendrücken und alles Gute für Eure Familie.

MiaH

2 „Gefällt mir“