Hallo,
ich bin neu im Forum, habe mit Interesse die Beiträge gelesen und habe auch eine Frage.
Ich habe seit 10 Jahren MS aber erst vor kurzem den Schwerbehindertenausweis beantragt. Jetzt kam der Bescheid über 30% soll ich das so akzeptieren oder Widerspruch einlegen??
Wäre super nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Liebe Grüße jo

hallo jo
ich hab das gleiche Problem nur das ich direkt nach 4 oder 5 Jahren sofort 40% bekommen habe. So lange du Arbeitest meiner Meinung nach solltest du versuchen auf 50% zu kommen.
Du zählst zu den Schwerbehinderten und bist nicht so leicht zu kündigen und kriegst +5 tage mehr Urlaub.
Ich hab es nicht gemacht und wurde vor kurzen entlassen :frowning:
Schwer ist es aber noch wo anders anzufangen wenn man Behindert ist, denke ich mal.
mfg.harry

Hallo harry
Vielen Dank für deine Antwort, habe mir es schon gedacht und werde Widerspruch einlegen.
Mein Arzt hat behauptet man bekäme 50% und war jetzt schon etwas schockiert. Als hätte man nicht schon genug zu tun.
Das mit deinem Job tut mir für dich leid! Wurdest du aufgrund der MS gekündigt? Bin neugierig da ich vor ein paar Monaten einen neuen Job angenommen habe und nur befristet bin und vor kurzem meinem Arbeitgeber gesagt habe, dass ich MS habe.

Liebe Grüße jo

Hallo Jo,

die Regelung, dass man mit der Diagnose MS “automatisch” schwerbehindert ist (also einen GdB ab 50 aufwärts bekommt), ist schon zum 1.1.2004 abgeschafft worden. Seither zählt nur noch die tatsächliche Behinderung.

Die Anhaltspunkte zur Feststellung des Grades der Behinderung müssen die behandelnden Fachärzte dem Versorgungsamt liefern. Es ist also immer gut, wenn man den Kontakt zu seinem Neuro pflegt. Hilfreich ist es auch, dem Antrag Arztberichte und Entlassungsbriefe in Kopie beizulegen, das beschleunigt die Bearbeitung, da das Versorgungsamt sie dann nicht mehr extra anfordern muss.

Ist der GdB unter 50 angesiedelt (es sind übrigens Grad, und keine Prozent), kann beim Integrationsamt der zuständigen Arbeitsagentur die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragt werden. Damit können der besondere Kündigungsschutz und ein Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden.

LG Renate

Hallo Renate !
Danke für deine Infos, hilft mir weiter. Der Behördendschungel ist schon anstrengend vor allem wenn man nicht genau Bescheid weiß.
Aber wie sagt man Schritt für Schritt.
Liebe Grüße jo

Hallo Jo,
leg auf jeden Fall Wiederspruch ein (Frist dafür sind 4 Wochen). Meine Erfahrungen als Schwerbehindertenvertretungen und in einem Lehrgang wurde es nochmal bestätigt - Klinik- und Rehaberichte auf jeden Fall beilegen. Bei den normalen Arztberichten ist es besser, dass das Landratsamt sie anfordert. Es dauert dann zwar oft etwas länger, aber die Chance auf einen höheren GdB ist größer. Vom Landratsamt werden an die Ärzte Fragebogen verschickt, da geht es darum wie sich die Krankheit auf Dein Leben auswirkt, welche Einschränken, Belastungen etc. Die Ärzte von sich aus schicken oft nur Berichte, die vor Fachausdrücken nur so wimmeln, die aber nichts darüber aussagen, wie es Dir mit der Krankheit geht. Falls Du mit dem Widerspruch nicht durchkommst kannst Du auch selber Klage beim Sozialgericht erheben. Dies kostet Dich nichts (außer Zeit und Portogebühren). Falls Du in der Gewerkschaft(soll keine Reklame sein) bist kannst Du die Klage auch über die laufen lassen. Ich kenne viele, die erfolgreich geklagt haben. Liebe Grüße Andrea