Ja, der Kinderwagen lässt auch mich zweifeln. Wenn man das Recht auf ein abschließbares Unterstellen des Rollstuhls hätte, müsste das auch für einen Kinderwagen gelten. Auch die können geklaut werden.

Normalerweise dreht sich der Streit nur darum, ob Kinderwagen und Rollstühle im Treppenhaus abgestellt werden dürfen. Eigentlich gehört da nämlich nichts hin. Weder Schuhregale noch Spielzeug noch sonstwas. Man macht aber für Kinderwagen und Rollstühle (und Rollatoren) eine Ausnahme, wenn der Fluchtweg noch gewährleistet ist. Brandschutz hat immer Vorrang.

Nein!
Wenn der Rollstuhl genauso wie der Kinderwagen ins Treppenhaus gehört, braucht es auch dafür ein Entgegenkommen aller Miteigentümern. Auch hierfür: Was ist mit dem Recht der Anderen? Auch der Kinderwagen im Treppenhaus braucht die allgemeine Genehmigung.

Vom nichtgenehmigten Kinderwagen im Treppenhaus würde ich auch sagen, er hätte keine Chance vor Gericht. Oder?

Joschka

Wie das bei Eigentümergemeinschaften ist , weiß ich nicht. Im Mietrecht gilt jedenfalls, dass Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen (nicht Fahrräder) im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, wenn dadurch die anderen Hausbewohner nicht unzumutbar behindert werden. Fluchtwege müssen aber in jedem Fall frei bleiben bzw. noch eine ausreichende Breite haben.

Über den geeigneten Platz kann man sich dann unter Umständen streiten, nicht aber über den grundsätzlichen Anspruch.

Richtig. In der Regel darf im Treppenhaus nichts abgestellt werden. Der Fluchtweg im Feuerfall darf nicht verstellt werden.

Ist der Fluchtweg damit nicht verstellt, braucht es eine Genehmigung. Ohne Genehmigung darf nicht im Treppenhaus abgestellt werden, auch wenn der Fluchtweg nicht verstellt wird.

Ansonsten wird das nicht Genehmigte im Treppenhaus geduldet (Ausnahme?), ohne Gewähr.

Joschka

Ja, das habe ich gerade schon mal geschrieben. Hier nochmal zum Treppenhaus:

Richtig. In der Regel darf im Treppenhaus nichts abgestellt werden. Der Fluchtweg im Feuerfall darf nicht verstellt werden.

Ist der Fluchtweg damit nicht verstellt, braucht es eine Genehmigung. Ohne Genehmigung darf nicht im Treppenhaus abgestellt werden, auch wenn der Fluchtweg nicht verstellt wird.

Ansonsten wird das nicht Genehmigte im Treppenhaus geduldet (Ausnahme?), ohne Gewähr.

Joschka

Wenn man einen Anspruch auf die Genehmigung hat, kann man sie einklagen. Das Urteil verpflichtet dann den Beklagten zur Erteilung der Genehmigung bzw. ersetzt diese.

Ich hätte verkaufen müssen.Wäre sehr bedauerlich gewesen.Ich habe nun mal das Glück eine überschaubare und entgegenkommende Gemeinschaft.Ich habe auch vor’m Haus eine gemauerte
Rampe.Auch hier mit Zustimmung der WEG.Aber es ist ein glücklicher Umstand,daß ich mittlerweile barrierefrei wohnen darf.
Henrike

Ich hatte mit meinem Post nur aufgezeigt, dass für mich eher ein Haus, als eine Eigentumswohnung in Frage käme.

Mietwohnung? Neee

LG
Uwe

Das Haus muß aber selber bewirtschaftet werden. Du hast da keine Hausverwaltung. Hast Du Ahnung wie das Haus erhalten wird? Dach? Fassadenanstrich? Heizung? Garten? Bäume?

Darum mußt Du Dich jetzt selber kümmern, auch wenn Du krank bist.

Zum Wohnen muß stets vieles bedacht werden. Oder nicht?

Freundliche Grüße von
Joschka

Aber wieso hätten Sie verkaufen müßen? Es gibt eine Rechtsprechung, mit der Sie nicht verkaufen hätten müßen:

-----So geht die Rechtsprechung zwar von einer baulichen Anlage aus die der Zustimmung bedarf, jedoch gewährt die Rechtsprechung einem behinderten Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Zustimmung durch die WE wenn die bauliche Anlage dazu dient dem Behinderten die Nutzung der Wohnung zu erleichtern (AG Krefeld, Beschluss v. 9.7.1999, 38 UR II 88/98 WEG, WuM 1999 S. 590; AG Köln, Beschluss v. 26.9.1988, 204 II 230/88, nicht veröffentlicht).

Sie brauchen keine Angst haben, das gilt auch für Sie.

Freundliche Grüße von
Joschka

Ja, richtig. Aber worauf bezieht sich jetzt das?

Freundliche Grüße von
Joschka

Auf den mietrechtlichen Anspruch, Rollstuhl oder Kinderwagen an einer dafür geeigneten Stelle im Treppenhaus abzustellen.

Joschka, was Du nicht verstehst, willst. Es ist oft einfacher ohne Justizia. Mit den meisten Menschen kann man einfach sprechen un seine Situation darstellen, bei den meisten ist das die einfachere Variante. Durch Rechtsstreite wird soviel Porzellan zerschlagen, das in den wenigsten Fällen zu reparieren ist.

Du pochst immer auf irgendwelche Paragraphen. Ist ein solches Verhalten guter Nachbarschaft zuträglich???

Wenn man in ein Mehrfamilienhaus zieht muß man so manche Kröte schlucken um des lieben Friedens willen… Andere sind anders… ich auch. Mein Freiraum endet da wo der anderer begeinnt, wie diese Grenze gestaltet ist hängt auch an uns…

Das sind eigentlich ganz einfache Grunregeln über die es sich lohnt nach zu denken…

Idefix

Hallo Barocke,

jetzt wird es wieder schwieriger.

Das Abstellen im Treppenhaus haben wir wiederholt schon geregelt:
— In der Regel darf im Treppenhaus nichts abgestellt werden. Der Fluchtweg im Feuerfall darf nicht verstellt werden.
Ist der Fluchtweg damit nicht verstellt, braucht es eine Genehmigung. Ohne Genehmigung darf nicht im Treppenhaus abgestellt werden, auch wenn der Fluchtweg nicht verstellt wird.—

Aber was meinst Du mit --mietrechtlich–? Meinst Du in einem Mietshaus? Dafür gilt das aber auch. Wer die Genehmigung vom Vermieter, oder der Hausverwaltung hat, kann es im Treppenhaus abstellen.

Freundliche Grüße von
Joschka

Hallo Joschka,

“mietrechtlich” meint Mietverhältnisse, also ein Haus mit Mitwohnungen. Bei Eigentumswohnungen wird es ähnlich sein.

“Ohne Genehmigung darf nicht im Treppenhaus abgestellt werden, auch wenn der Fluchtweg nicht verstellt wird.”

Wird die Genehmigung nicht erteilt, obwohl die Vorausetzungen vorliegen (Rollstuhl, kein Fluchtweg zugestellt, keine unzumutbare Behinderung der Nachbarn) muss man auf Erteilung der Genehmigung klagen, siehe oben. Die Chancen dafür dürften ungleich höher sein als bei einer abschließbaren Box vor dem Haus.

Das ist so sehr richtig und auch mein Problem. Wenn ich nicht glaubhaft machen kann, daß es keine andere Lösung zum Rollstuhlabstellen gibt, gibt es auch keine Genehmigung für die Garage vor dem Haus.

Die andere Lösung ist das Treppenhaus und noch ein Problem.

Freundliche Grüße von
Joschka

Fortsetzung:
Wohin Rollstuhl abstellen bei Verlaßen und Rückkehr des Hauses?

Treppenhaus:
Genehmigung wird gebraucht, sonst ist er nur geduldet, ohne Gewähr.
Verschluß im Treppenhaus nicht möglich.
Auf unverschloßenen Rollstuhl ist kein Verlaß, falls er gebraucht wird.

Neben der Haustüre:
Genehmigung wird gebraucht
Garage ist verschloßen und den Rollstuhl wieder zu finden ist verläßlich.

Dem Gericht muß glaubhaft gemacht werden, daß das Treppenhaus keine Lösung zum Abstellen ist.

Freundliche Grüße von
Joschka

Er hat immer noch nicht erklärt, warum er den Rollstuhl nicht einfach mit in die Wohnung nimmt…

du solltest daran denken, dass du mit dem rollstuhl in der wohnung besser gestellt wärst als mit einem rolli-unterstand. ich denke, über diese sache musst du nachdenken und dich von dem gedanken, den rollstuhl draussen zu parkieren, verabschieden musst.

dein vorhaben ist 'ne zwängerei, nicht zukunftsträchtig, nur viel ärger.

Hallo Joshka,

ich habe seit meinem Spritzpausen-Schub auch GdB 90, G, aG und B, und kann mich in der Wohnung nicht ohne Rolli fortbewegen. Ohne Rolli käme ich nicht mal vom Bett bis ins Bad (respektive Duschklo).

Daher frage ich mich, womit du dich in der Wohnung fortbewegst? Wie würdest du, falls vorhanden, den Weg von der Rollstuhlbox vor der Haustür bis in die Wohnung zurücklegen? Oder hast du einen Indoor-Zweitrolli, mit dem du von der Wohnung bis zum Outdoor-Rolli transportiert wirst?

Liebe Grüße
Renate