Ja, der Kinderwagen lässt auch mich zweifeln. Wenn man das Recht auf ein abschließbares Unterstellen des Rollstuhls hätte, müsste das auch für einen Kinderwagen gelten. Auch die können geklaut werden.
Normalerweise dreht sich der Streit nur darum, ob Kinderwagen und Rollstühle im Treppenhaus abgestellt werden dürfen. Eigentlich gehört da nämlich nichts hin. Weder Schuhregale noch Spielzeug noch sonstwas. Man macht aber für Kinderwagen und Rollstühle (und Rollatoren) eine Ausnahme, wenn der Fluchtweg noch gewährleistet ist. Brandschutz hat immer Vorrang.