Joschka, Du erinnerst mich an meinen Opa vom Stock, mit dem ich mehrere Jahre jeden Tag ein paar Meter gelaufen bin. Wir hatten in vielen Bereichen unsere Differenzen aber wir hatten einfach Respekt vor einander. Er war Weltkriegsteilnehmer und ich lief in den 80ern als Popperin rum. Er war Unternehmer ich habe Wirtschaft studiert.

Ich als Altgrüne (garantiert nicht von der Strickfraktion) wohne mit einem General unter einem Dach. Auch wenn wir in Mutlangen vermutlich auf entgegengesetzten Seiten gestanden hätten verstehen wir uns. Wir vertiefen nicht die Unterschiede sondern leben unsere gleichen Interessen.

Wenn ich immer nur auf andere herabschaue werde ich sehr einsam. Habe ich was davon wenn ich überall die Akademikerin raushängen zu lassen, daß wenige mit meinem IQ mithalten können… Jeder ist das Produkt seines Umfeldes, seiner Erziehung etc.

Allerdings hat jeder Mensch die Wahl, wie er seinen Mitmenschen begegnet. Wir haben im Haus ne Rauschkugel, ein ehemaliger Lehrer, der vermutlich mal ein gutaussehender Mann war. Er ist ein toller Musiker, der am Leben gescheitert ist. Ich verbrüdere mich sicher nicht mit ihm auch wenn ich ihn grüße und ein paar nette Worte mit ihm wechsle. Ich bekam von ihm einzweifekhaftes Kompliment, für mich, bzgl. meiner Optik. Darüber gehe einfach hinweg und denke mir meinen Teil.

Wenn man immer auf Krawall gebürstet bin brauch ich mich über das Echo nicht zu wundern.

Wuff die Psychologim hat gesprochen…

Idefix
Ich werde mich jetzt in der europäischen Presse über die aktuellen Entwicklungen informieren…

Hallo Idefix,

alles interessant über Deine Verwandtschaft und Vergangenheit und Werden. Auch Deine Meinung zum Umgehen Miteinander. Es weicht aber vom Thema erheblich ab und läßt sich einfacher zusammenfassen: Wie man reinschreit, kommts heraus (Echo).

Mach darum für Dich extra einen Faden auf, mit der Überschrift – Wie man reinschreit, kommts heraus --. Der aufgemachte Faden wird aber endlos sein, darum besser in der MS-Bahnhofskneipe fortführen, ok?

Freundliche Grüße von
Joschka

@ no name und Curry: Ich vermute mal, dass sich hinter der Haustür noch Treppenstufen befinden.

Hallo Joshka,
so abfällig, wie Du Dich hier über Deine Nachbarn äußerst, wundert es mich nicht, dass sie Dir die Zustimmung zu dem Abstellplatz verweigert haben. Was geht es Dich an, ob Deine Nachbarn Internet haben oder nicht, Fernsehen kucken oder sich eine Programmzeitschrift zulegen.

Und was für eine Partei Deine Mitbewohner “trotz nationaler Katastrophe” wählen kann Dir auch vollkommen egal sein. Du hast Dich schon im alten dmsg Forum mit rassistischen Sprüchen aufgeplustert, ich hoffe, Du fängst jetzt hier nicht wieder damit an.

Tja, so wie es aussieht wirst Du wohl den Klageweg beschreiten müssen. Und das kann Jahre dauern, die Gerichte sind zur Zeit stark ausgelastet. Wegen der “nationalen Katastrophe”.

Wir sind auch Miteigentümer(3 Parteien,jeder eine Etage).
Gut, unsere überschaubare Gemeinschaft funktioniert.So habe ich z.B.einen Treppenlift im Treppenhaus,der selbstverständlich von der EG genehmigt werden mußte.
Bemerkenswert ein anderer Aspekt.die ausreichende Fluchtwegbreite, die selbstverständlich wichtiger ist, als Einschränkung von Mobilität.
Ansonsten sehe ich es auch so: heute Rollstuhlgarage, morgen … .
Das menschliche Miteinander kann so schön sein.
Henrike

Och weißt Du Joschka wir haben am 5. Juli wieder Eigentümerversammlung, da werden wieder Nasen und Nette auftauchen, da mein Mann keinen Bock har darfich wieder hin.
Ich werde also mal wieder meine Interessen als Behinderte vertreten. Ach übrigens bei uns stehen ein Rolli und ein Rollator unter der Treppe und niemand hat ein Problem damit. Jeder weiß von wem die sind und keiner macht sich daran zu schaffen.

Dasisr die Kultur in dem Haus in dem wir wohnen. Es ist sehr viel Wahrheit an dem Zitat dran.

Unser neuer Mitbewohner labert auf seiner Internetseite viel von Toleranz.
Wer diese nur fordert und Rücksicht vergisst rennt gegen eine Wand.

Du willst etwas von Deinen Mitbewohnern, welchen Beitrag leistest Du. Ich kann Trampel nicht ausstehen, der ist mir zu d…, aber in einem gar er Recht,viele Geschäfte laufen gibst Du mir geb ich Dir. Vielleicht würde ein Lächeln helfen nicht immer nur der Anwalt… Auch wenn mich etliche unserer Bekannten killen würden… ;D

Idefix

Hallo Henrike,

von Dir ist das der erste Beitrag mit Erfahrung zum Thema. Daß die restlichen Miteigentümer Umbauten genehmigen müßen, damit die Andere zu ihrer Wohnung auch kommen kann. Zum Glück mußtet Du nicht dafür Klagen.

Für eine Rollstuhlgarage oder Rollatorgarage usw. bin ich der Erste. Irgendwann werden die Nächsten auch sowas brauchen. Platz dafür gibt es, muß aber jedesmal genehmigt werden.

Möglicherweise werde ich die Garage nach der Klage nicht gebrauchen können, weil meine Kraft nicht mehr ausreicht. Aber ich will Recht haben.

Die Fluchtwegbreite war aber nach dem Lifteinbau noch ausreichend?

Freundliche Grüße von
Joschka

Hallo Joschka,

“aber ich will recht haben” ist ein ganz gefährlicher Satz, vor allem, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Sonderlich sympathisch ist eine solche Einstellung auch nicht (das sieht man übrigens auch bei Gericht so).

Davon abgesehen: Ob du wirklich “Recht hast”, ist keineswegs sicher. Du musst beweisen können, dass in deinem konkreten Fall keine andere Lösung möglich und zumutbar ist. Das hängt vor allem von den Gegebenheiten vor Ort ab.

Du scheinst zu glauben, dass die Amtsgerichtsurteile, auf die du oben verweist, auch deinen Anspruch begründen. Dem ist nicht so. Ich habe bereits versucht, dir das zu erklären. In einem Fall ging es um eine Rampe, im anderen um die Aufstellung einer Box in einem Garten, für den der Egientümer ohnehin ein Sondernutzungsrecht hatte (also unabhängig von der Behinderung).

Grundsätzlich gilt: Übertragungen “eins zu eins” sind generell nicht möglich, sonst bräuchte man keine Juristen. Die Urteile lassen lediglich den Schluss zu, dass es im Prinzip, grundsätzlich einen solchen Anspruch geben kann. Mehr nicht.

Du musst aufpassen, dich nicht in Richtung “Prozeßhansel” zu entwickeln. Bei der Sache mit dem Rundfunkbeitrag warst du auch schon völlig uneinsichtig. Anwälte bekommen ihr Honorar auch, wenn sie den Prozeß verlieren, schon deshalb sind sie VOR Prozeßgewinn gerne optimistisch. Aber mei, es ist dein Geld…

Eben die Frage lautet:
Ist es das alles wert? Ist es den Stress wert?

Meiner Meinung nach Nein!

Kommt Amerika ähnlich. Man klagt sich alles ein. :frowning:

» Aber ich will Recht haben.
Wenn du das zu Beginn klipp und klar kommuniziert hättest, wären
prozentual gesehen “vielmehr Beiträge” zu verzeichnen, die das
» der erste Beitrag mit Erfahrung zum Thema
erfüllen.

Ich kenne das Problem von einer Arbeitskollegin.

Eigentumswohnung in einem 15 Parteien-Haus.
Da ist jeder “König” - Es gehört ja mir -

Wäre für mich niemals eine Kaufoption :-(((

  • Würde aber trotzdem auf Konsens setzen…

LG
Uwe

Hallo Amy,

bei der VdK bin ich auch. Die sagt aber:

----Es handelt sich dabei um eine Angelegenheit aus dem Wohnungseigentumsrecht, zu dem ich Ihnen keine Auskünfte geben kann. Als Sozialverband VdK sind wir ausschließlich im Sozialrecht tätig.

Ich empfehle Ihnen daher, sich in dieser Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser sollte die Fachanwaltsbezeichnung "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" haben. Nach meiner persönlichen Einschätzung würde ich jedoch auch klagen.----

Freundliche Grüße von Joschka

+++++++++++++++++++++++++

Aus dem Grund bin ich aus dem VdK auch wieder ausgetreten.
Wenn man mal Hilfe braucht sind sie nicht zuständig :-(((

  • Das Geld lieber in eine Rechtsschutzversicherung stecken.

LG
Uwe

wie gelangst du vom rollstuhl vor dem haus in die wohnung?

offenbar haben die nachbarn verstanden, dass du ohne rollstuhl ins haus gehen kannst. das ist vielleicht für deinen zweck nicht so nützlich.

Hallo Barocke,

danke sehr für Deinen Beitrag, er ist auch sehr gut. Mein Thema sucht nach Meinungen und Erfahrungen wie erfolgreich eine Klage sein könnte.

Zum gerichtlichen Streit kenne ich nur einen gefundenen vergleichbaren Gerichtsbeschluß, der wie folgt begründet wurde:

-------Die Rechtsprechung begründet dies damit dass nach Art 3 I GG (Diskiminierungsverbot) es auch einem behinderten Eigentümer ermöglicht werden muss seine Wohnung uneingeschränkt zu nutzen.

Das bedeutet, dass die anderen Miteigentümer bauliche Veränderungen auch wenn sie zu einer Beeinträchtigung führen sollten hinnehmen müssen.

Für Sie hat das zur Folge, dass in der Eigentümergemeinschaft über die bauliche Veränderung beschlossen werden muss, Sie aber sollte sich die Wohnungeigentümergemeinschaft weigern, auf Zustimmung klagen können.-----------

Bessere, vergleichbare richterliche Urteile kenne ich nicht. Wobei es bei jedem gerichtlichem Streit es sein sollte, dass ein vergleichbarer Gerichtsbeschluß vorhanden ist.

Darum meine Frage zu Beginn:
Wie wahrscheinlich ist eine erfolgreiche gerichtliche Klage? Wer hat Erfahrung?

Ob ich vor Gericht auch Erfolg haben werde, hängt schon davon ab, ob es eine andere Lösung als eine Garage vor der Türe gibt.

Die mögliche Lösung wäre eine Nische, im Treppenhaus, neben der Haustüre.

Bei dieser Nischenlösung steht aber dagegen
-nicht abschließbar
-bei Bedarf des Rollstuhls weiß ich nicht, ob er in der Nische noch steht
-für die Nischennutzung brauche ich wieder die Erlaubnis der Hausverwaltung

Mein bestes Argument gegen die Nische ist die Nichtabschließbarkeit. Von einem unverschloßenem Rollstuhl im Treppenhaus weiß ich nicht, ob er bei Bedarf noch da ist.

Glaubt ihr, daß das eine entscheidende Begründung gegen die Nischenlösung ist?

Eine andere Abstelllösung, außer dieser Nische, gibt es im Haus nicht. Der Rollstuhl steht jetzt verschloßen im Keller, hinter zwei verschloßenen Kellertüren.

Freundliche Grüße von
Joschka

bei GdB 90 und aG sind die Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Ohne Rollstuhl kann das Haus nicht verlassen werden. Und zum Rollstuhl und wieder zurück zur Wohnung hängt wieder von einer passender Zeit der Fitness ab. Es muß immer persönlich abgewartet werden, ob gerade die Kraft zum Rollstuhl und wieder zurück ausreicht.

Es war in diesem Jahr schon zweimal, daß ich mich verschätzt habe und im Treppenhaus liegend abwartete, bis jemand vorbei kommt.

Zur Sicherheit habe ich jetzt noch für einen solchen Fall am Arm ein Hausnotrufmelder.

so ähnlich hab ich mir das vorgestellt.
vielleicht müsstest du planen, wie du den rollstuhl in die wohnung bringen könntest. sonst bleibst du ausserordentlich und wahrscheinlich zunehmend eingeschränkt.

Ja natürlich war gerade genug Platz.Sonst wäre es nichts geworden.Die feuerpolizeilichen Auflagen
haben zurecht höchste Priorität.
Ich glaube nicht, daß Sie als Miteigentümer auf dem Klageweg eine Chance haben werden.
Sie können verkaufen oder vermieten und sich selbst eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf suchen.Der Anspruch der anderen Eigentümer wird höher eingestuft als Ihr persönlicher.Zudem schreiben Sie, ohne Rollstuhl kämen Sie nicht aus dem Haus.Es gibt Möglichkeiten, und die würden vor Gericht sicherlich eine Rolle spielen,mit Hilfe anderer, das Haus zu verlassen.Kostet Geld, das man haben muß und eine gute Logistik.Schön ist anders.
Henrike

Für mich klingt das alles so, als wenn der Rollstuhl eigentlich IN die Wohnung gehört. Wenn der Weg in den Keller jetzt schon manchmal zu weit ist, wird es der Weg zu einer Box vor dem Haus auch bald sein.

Hallo Uwe,

ja, die Kaufwohnung hat gegenüber der Mietwohnung schon reichlich Nachteile. Bei vorzeitigem Auszug mit Verkauf freut sich immer das Finanzamt. Der neue Käufer zahlt extra ca. 5% ans Finanzamt. Oft gibt es keinen Hausmeister. Dafür muß es der Hausverwaltung gemeldet werden. Der Wohnungsmieter braucht keine jährliche Vermieterversammlung.

Der Wohnungseigentumbewohner hat nicht mehr Wohnungsrechte, denn der Mieter. Siehe dazu Teilungserklärung. Um überhaupt ein großes Haus mit vielen Wohnungen die Mietwohnungen einzeln in Eigentumswohnungen zu wandeln, wurde die Teilungserklärung entwickelt. Innerhalb der Wohnßung kann der Käufer nicht mehr verändern, denn ein Mieter auch.

Ein Mietshaus wird besser bewirtschaftet denn Eigentumswohnungen. Für Änderungen am Haus müßen alle Eigentumsbewohner befragt und dessen Einverständnis eingeholt werden. Das ist alles sehr umständlich. Nur eine sehr gute Hausverwaltung kommt hier noch zurecht.

Auch einem Wohnungseigentümern kann -gekündigt- werden, wenn er das Hausgeld nicht zahlt.

Aber wenigstens kann die Eigentumswohnung nicht bei Eigenbedarf gekündigt werden, und der Ortsmietspiegel betrifft die Eigentumswohnung nur, wenn sie vermietet wird. Wird die Eigentumswohnung vermietet, droht Mietvandalismus, oder Mieternomaden. Außerdem muß dem Mieter jährlich die Jahresmiete abgerechnet werden.

Besser bleibt die Eigentumswohnung vom Eigentümer bewohnt und hofft auf sehr gute Wohnungshausverwaltung.

Freundliche Grüße von
Joschka

Der Rollstuhl „gehört“wahrscheinlich genauso ins Treppenhaus wie unter Umständen der Kinderwagen.Vor der Haustür allenfalls bei Entgegenkommen aller Miteigentümer.
Mit welchem Recht auch?Was ist mit dem Recht der anderen?Mit einer mobilen Rampe überwinde
ich die Stufen und muß keinen andere beeinträchtigen.Mit Behinderung habe ich keinen Freibrief.
Henrike

Hallo Henrike,

meinen Sie jetzt, hätten Ihre Miteigentümer den Lift nicht genehmigt, hätten Sie auch vor Gericht nicht den Hauch einer Chance für den Lift gehabt, denn Sie hätten sich auch eine andere Wohnung suchen können?

Vielleicht ist hier ein Mißverständnis. Mit dem Rollstuhl nicht aus dem Haus kommen können, ist gemeint, daß ich das Haus nicht mehr ohne Rollstuhl verlaßen kann. Vom Haus zum Taxi ist nur mit dem Rollstuhl möglich, oder ich werde getragen. Ist das jetzt so besser verständlich?

Freundliche Grüße von
Joschka