Ja, kann man.

Einfach den monatlichen Rentenbeitrag erhöhen. Deswegen hat Österreich ein höhere Rente und Luxemburg auch:

Luxemburg: Ab 2026 steigen die Pensionsbeiträge von 24% auf 25,5% Ihres Gehalts. Das wird auf drei Wege zwischen Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und dem Staat aufgeteilt, sodass sich Ihr persönlicher Anteil um etwa 0,5% erhöht.

In Deutschland zahlst du halt 5% weniger. Wenn du in der Schule aufgepasst hast ist der Unterschied klar. [ Der Beitragssatz in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2025 stabil bei 18,6 % ]

In Österreich beträgt der gesetzliche Rentenbeitragssatz (Pensionsversicherung) 22,8 % des Bruttolohns, was höher ist als in Deutschland (18,6 %).

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Nachtrag:
Die Lebenshaltungskosten in Luxemburg sind deutlich höher als in Deutschland, insbesondere bei Mieten, die im Schnitt über 80 % teurer sein können. Insgesamt sind die Lebenshaltungskosten etwa 20–30 % höher

Dafür kostet das gute Maronenpuree von der Ardeche nur die Hälfte. Ein guter Grund ab und zu in Luxemburg vorbeizuschaun

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Ich würd ja manchmal gern Auswandern, aber als grundsicherungsbeziehender EM-Rentner will dich kein anderes Land… da muss man schon Geld oder Arbeitskraft mitbringen…

Dafür ist die Steuerbelastung auch höher.

Von Nix kommt Nix!

Das ist ein Handicap

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Ja klar. Funktioniert aber

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Du sagst es :wink:

:rofl: verstösst das nicht gegen Menschenrechte - ich kann ja nichts für meine Situation :man_shrugging:

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Geh mal nach Den Haag klagen

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:rofl: klingt vernünftig, das sollte ich unbedingt bald Umsetzen!

bezahlt die Klage dann das Sozialsystem? …sonst wär das ja doppelt diskriminierend :man_shrugging: :thinking:

Frag mal den VdK.
Der wird doch immer soooo empfohlen oder die Gewerkschaften …

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Mist, ich hatte gehofft Du hättest da Expertise…

Oder Amnesty

Notizen dazu aus Straßburg

Kosten und Verfahrenshilfe

Für das Verfahren selbst fallen keine Gebühren oder Verfahrenskosten an. Allerdings ergeben sich außergerichtliche Kosten wie etwa solche für den Rechtsbeistand. Anwaltskosten hat die beschwerdeführende Person zu tragen. Gleiches gilt unter anderem für Übersetzungen. Da Verfahren überwiegend schriftlich geführt werden, verbinden sich damit in der Regel keine Reisekosten. Nur in seltenen Fällen werden öffentliche mündliche Verhandlungen anberaumt. Ähnlich wie bei der Prozesskostenhilfe in Deutschland hängt die Gewährung von Verfahrenshilfe davon ab, ob die beschwerdeführende Person bedürftig ist und ihr die finanziellen Mittel fehlen, um entstehende Kosten zu begleichen. Zur Prüfung dieser Bedürftigkeit müssen Antragsteller ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse offenlegen und von den zuständigen nationalen Behörden offiziell bestätigen lassen. Eine Bewilligung erfolgt frühesten dann, wenn die Stellungnahme des Staates eingegangen ist, gegen den sich die Beschwerde richtet. Die durch den EGMR gewährte Verfahrenshilfe besteht aus einer Einmalzahlung bzw. aus standardisierten Beträgen zuzüglich des Ersatzes eventuell anfallender Reisekosten.

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Ja Mensch, wenn der Internationale Gerichtshof nicht das so ziemlich stumpfeste Schwert wäre, was so rumliegt, hätte das ja fast Aussicht auf Erfolg :wink:

Die eine erbt von Mutti Sklerose, der andere nimmt nach Vaters Ableben ein Immobilienimperium in Empfang…

“Jeder ist seines Glückes Schmied”

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Mist und ich hatte gehofft Du könntest mich in die Dynastie vermitteln…

Nein im Ernst, das Leben ist echt scheiße ungerecht manchmal :man_shrugging:

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Du kannst dir natürlich auch ein Vorbild am diesjährigen DMSG Motto nehmen:

Jetzt erst recht!

Tschakka.
Du schaffst das!

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… und dann kann er/sie auch ein stumpfes Schwert in Den Haag schärfen … :wink:

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Eh. Aber ausgerechnet euch deswegen die Ohren vollzuheulen fände ich - ganz ehrlich - unpassend😉

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