Hallo,
weiß jemand von euch wie lange bzw. ob man mit dem blauen Parkausweis aG auf Parkplätzen mit Parkscheibe und zeitlicher Begrenzung parken darf. Und wenn ja, wie lange über die zeitliche Begrenzung.

Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung (blauer Parkausweis) – Servicebetrieb Öffentlicher Raum Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung (blauer Parkausweis) – Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Als Beispiel

1 „Gefällt mir“

Ich hab vom Amt einen Zettel dazu bekommen, in dem das genau aufgedröselt ist.

Da mir das zu kompliziert ist lege ich im Zweifel die Parkscheibe dazu und gehe von drei Stunden aus.
Bei Parkraumbewirtschaftung können wir einfach stehen bleiben wie wir lustig sind

1 „Gefällt mir“

Hab das Beiblatt gefunden und da steht:

  • an Stellen “über die zugelassene Zeit hinaus zu parken”, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nummer 314 und 315) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist.

ABER wie lange ist “über die zugelassen Zeit”

Wir waren letzte Woche in unterwegs und da gab es kein Behindertenparkplatz in der Nähe. Es gab nur Parkplätze mit 1 Stunde zeitlicher Begrenzung.

Ich hab’s dann so gemacht wie Paule. Parkausweis und Parkscheibe. Nach 3 Stunden dann wieder zum Auto und umgeparkt. War halt doof, weil ich nicht wussten ob ich länger dort parken darf.

Ich denke ich werde das nächste Mal mit blauem Parkausweis und ohne Parkscheibe hinstehen und gut ist :slightly_smiling_face:

Das ist dann auf jeden Fall “über die Zeit hinaus” :joy:

1 „Gefällt mir“

Ich hoffe ja schon, dass wenn doch mal was falsch ist, ich wenigstens nicht abgeschleppt werde :wink:

Höchstzulässige Parkzeit steht auf deinem Nummernschild.
Wenn der TÜV abgelaufen ist darf dein Auto im Regelfall nicht mehr im öffentlichen Raum stehen :wink:

1 „Gefällt mir“

Das ist jetzt aber spitzfindig :wink::crazy_face:

Das ist ein toller Tip. Mein TÜV hab ich erst neu gemacht und kann ja jetzt beruhigt sein :joy::laughing:

1 „Gefällt mir“

Das war die offizielle Aussage meines Fahrlehrers zu zulässiger Parkzeit im öffentlichen Raum

1 „Gefällt mir“

Schön wenn die Humor haben

1 „Gefällt mir“

@Kana
Du hast TÜV?
Ich bekomme den schon länger nicht mehr. Nur noch Einzelabnahme :blush:

1 „Gefällt mir“

Es ist witzig wie wir vom Thema Parken jetzt beim TÜV gelandet sind :joy:

Danke für eure schnelle Rückmeldung und habt einen schönen Abend.

LG

1 „Gefällt mir“

Alles hängt mit allem zusammen“ stammt von Alexander von Humboldt (1769-1859), da gab es weder TÜV noch Parkausweis, noch nicht mal Automobile

1 „Gefällt mir“

Und im Grunde Alles ja nur wegen der Wuptität der Erdkruste…

…lach… :wink:

2 „Gefällt mir“

Wie geil :joy::joy::joy::joy:

Kannte ich nicht, danke!!