Weiss jemand Bescheid, ob man bei aG den Fahrzeugschein umschreiben muss, wegen dem Parken oder nicht. Unser Auto ist nämlich auf meinen Mann im Fahrzeugschein geschrieben. Da ich MS habe und das Auto nutze, weiss ich nicht, ob man den Fahrzeugschein umschreiben muss. Wegen der Steuer ist es wohl egal, auf wen das Auto läuft. Es geht mir nur um das Parken. Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Grüsse Anke

Hallo Anke,

was das Parken angeht, weiß ich nicht bescheid. Aber man bekommt bereits mit Merkzeichen G eine Kfz-Steuerermäßigung von 50 %.

http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB/menu/1176744_pcontent_l1/navigate1142417944369.html

Gruß X`i

Hallo Anke
Den Fahrzeugschein braucht Ihr nicht umschreiben.
Es muß beim zuständigen Landesverwaltungsamt ein Antrag auf Parkerleichterung
gestellt werden.Die Parkerleichterung gibt es (zumindest in Halle/Saale) bei 70% und
aG,ansonsten bleibt auch noch eine Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO.
Viel Erfolg beim Antrag und viele Grüße Klaus65

Hallo Klaus,
vielen Dank für die schnelle und gute Antwort!
Gruss Anke

Für die Parkerleichterung ist es egal, welches Fahrzeug von der berechtigten Person geführt wird ( Partner / Freund / Mietwagen / Geschäftswagen). Er ist auf denjenigen ausgestellt, der berechtigt ist auf dem Beh.Parkplatz zu parken.
Bei der Steuerbefreiung muss das Fahrzeug auf die Person zugelassen sein, die die Befreiung beantragen darf. Achtung : Nach dem Gesetz dürfen dann nur noch fahrten mit oder für den betroffenen mit diesem Fahrzeug erledigt werden. Keine Privatfahrten dritter mehr erlaubt.(P.S.: Wo kein Kläger, da kein Richter)