Hallo Memory,
soviel ich weiß, kommt “Reha vor Rente”. D.h. man macht eine Reha, bei der die Arbeitsfähigkeit und Belastbarkeit festgestellt wird, und wenn man nur noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, ist man teilweise erwerbsgemindert; wenn man am Tag keine 3 Stunden mehr belastbar ist, voll erwerbsgemindert. Mit der Gehbehinderung hat das nicht direkt was zu tun, es gibt auch Schwerbehinderte, die vollzeit berufstätig sind. Ein doppelt Beinamputierter oder Rollifahrer kann immer noch etwas im Sitzen machen.
Neben der täglich zu leistenden Arbeitszeit wird auch die Fahigkeit berücksichtigt, einen Arbeitsplatz überhaupt zu erreichen, also dorthin zu gehen, zu rollen oder zu fahren.
Mit 50 wurde ich durch die MS voll erwerbsgemindert. Das war zwar kein Problem, da ich überhaupt nicht mehr mobil bin, und auch meine Feinmotorik und mein Sehvermögen stark eingeschränkt sind. Allerdings bekomme ich keine Rente, da ich nicht lang genug Beiträge gezahlt habe. Ich war lange selbstständig und hatte dann nur wenige Jahre lang einen Minijob.
Wie hoch deine Teil-EMi-Rente ausfällt, hängt vor allem von deinem Rentenkonto und deinem bisherigen Beitragsverlauf ab. Lasse dir von der Rentenversicherung ausrechnen, wie hoch dein Abzug sein wird, wenn du die Rente vor dem Erreichen des regulären Rentenalters beanspruchst, und ob du nicht mehr davon hättest, wenn du, ggfs. unter Anpassung deines Arbeitsplatzes, weiter vollzeit tätig bliebest und in die Rentenkasse einzahlen würdest.
Liebe Grüße
Renate