interessantes Urteil:
Freispruch für MS-Patienten
MANNHEIM - Erstmals wurde ein Cannabis-Konsument aus medizinischen Gründen freigesprochen. Das Amtsgericht Mannheim stellte ,rechtfertigenden Notstand“ fest.
Von unserem Korrespondenten Christian Rath
Angeklagt war der an Multipler Sklerose (MS) erkrankte 40-jährige Mannheimer Frührentner Michael F., der bei einer Polizeikontrolle mit vier Joints erwischt worden war. Anschließend durchsuchte die Polizei seine Wohnung und fand vierzehn Marihuanastauden. Es drohte eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr.
Ein Mannheimer Schöffengericht sprach F. nun aber frei. Die Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes sei durch F.s schwer wiegende MS-Erkrankung ,gerechtfertigt“, heißt es in der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung. F. leidet unter der MS-typischen Ataxie, das heißt einer Störung der Grob- und Feinmotorik der Gehfähigkeit und des Sprach- und Sehvermögens. Erst kurz vor der Verhandlung hatte F. sich durch einen Sturz eine tiefe Kopfwunde zugezogen.
Der Cannabis-Konsum ermögliche es dem Kranken, ,ein annähernd erträgliches Dasein zu führen“, stellte nun das Amtsgericht fest. Zwei medizinische Sachverständige wollten im Prozess zwar nicht zum Marihuana-Konsum raten, hatten aber auch keine Einwände gegen einen individuellen Heilversuch — es gebe schließlich ,keine zugelassenen Therapiealternativen“. Auch der deutschen Multiple-Sklerose-Gesellschaft ist kein wirksames Ataxie-Medikament bekannt. (Az: 1 Ls310Js5518/02
habe selber MS
gebt mal eure Meinungen dazu ab