Hallo ihr lieben,

habe mal wieder eine Frage.
Ich habe vor einer weile einen schwerbehinderten Ausweis beantragt, weil man mir sagte es ist besser, damit man schonmal registriert ist. Mir geht es gut, ich habe im Moment keine Einschränkungen beim laufen oder sonst irgendwie. Ich hatte ein paar Schübe und dabei ist aber eigentlich alles zurück gegangen.
Der Antrag wurde abgelehnt, ich bin nicht Krank genug, hat mir ja auch eingeleuchtet. Aber jetzt habe ich von einer anderen Patientin erfahren, das sie eine 30% ige Behinderung bekommen hat, allein nur deshalb, weil sie eben MS hat. Ist das so richtig? Ab wann bekommt man denn diesen Ausweis?
Vielen Dank schonmal!

Liebe Grüße

Hallo Krümel,
ich habe die Erfahrung gemacht, daß Arztberichte von MS- Ambulanzen u Prfs gutziehen.
Die Arztberichte sollten nicht zu positiv sein.
Idefix

Hallo Krümel,

den Behindertenstatus bekommt man seit 2004 nicht mehr aufgrund der Diagnose. Davor war es so, dass die bloße Diagnose MS für die Schwerbehinderung ausreichte. Zahlreiche Alt-MSler haben den Schwerbehindertenstatus noch aus der Zeit vor 2004, obwohl sie immer noch laufen können.

Seit das abgeschafft worden ist, sind nur noch die tatsächlichen Einschränkungen maßgeblich. Ein Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 5 SGB IX kann nur ausgestellt werden, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt.

Ab GdB 30 besteht die Möglichkeit, die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten zu beantragen, aufgrund derer der besondere Kündigungsschutz und der Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden können.

Die Festsetzung des GdB erfolgt nach den Anhaltspunkten für die Gutachtertätigkeit (AHP) im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SGB IX. Die Anhaltspunkte liefern Deine behandelnden Ärzte/innen, z. B. Neuro etc., mit ihren Angaben zu Deinem Verlauf und den z.Zt. bestehenden Einschränkungen.

Ohne Behinderung gibt es keinen Behindertenstatus.

Liebe Grüße
Renate

Hallo Renate,
das nenn ich jetzt mal eine klare Aussage. Dann weiß ich bescheid und sage vielen Dank!

Liebe Grüße
Krümel

Hallo Krümel,

bitte sehr, gern geschehen! Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung kannst du bei deinem zuständigen Versorgungsamt runterladen. Beispiel: Vielleicht kannst du diesen Link öffnen - so sieht der vom Landkreis BB aus:

http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB/show/1216808/ERSTANTRAG_SGBIX.pdf

Da kannst du dir ansehen, was du alles angeben musst: sämtliche Gesundheitsstörungen / Einschränkungen, behandelnde Ärzte und Kliniken. Es ist ratsam, Neuro und Hausarzt zu informieren, wenn man die Absicht hat, einen solchen Antrag zu stellen, denn die werden vom Versorgungsamt kontaktiert (ebenso weitere Fachärzte, z.B. Orthopäde, Augenarzt). Ich habe z.B. nicht nur MS, sondern auch Herzrhythmusstörungen und Asthma.

Wahrscheinlich hält die für deinen Wohnsitz zuständige Verwaltungsbehörde einen ähnlichen Vordruck zum Download bereit. Lasse dir aber nicht weismachen, mit MS bekomme man GdB 50. Das ist leider Schnee von gestern bzw. von 2003.

Liebe Grüße
Renate

Hi,

es ist gut, wenn du noch arbeitest ( Kündigungsschutz )

Liebe Grüße Christa

wobei kündigungsschutz auch relativ zu sehen ist, wenn es der Firma finanziell schlecht geht kann der betrieb auch behinderten kündigen, so eine Kündigung muss natürlich erst dem zuständigen amt vorgelegt werden, aber es ist möglich. Bei uns im betrieb wäre es letztes jahr fast zu dem Fall gekommen, es wurden ca 150-200 beschäftigte entlassen, durch die verringerte anzahl an beschäftigten war der betrieb auch nur zu einer geringeren anzahl an beschäftigten behinderten verpflichtet, also sollten 12 behinderte entlassen werden, was zum glück unser Betriebsrat noch abwenden konnte.

Aber prinzipiell ist ein behindertenausweis sehr von Vorteil, weil man dadurch doch einige vergünstigungen geniest (die auch leider von nöten sind).