Hallo. Wo muss man den beantragen und ab wann steht der einem zu?
Ich bin mobil aber bei längeren Strecken bekomme ich Schmerzen in den Beinen. Gerade bei der Klinik ist das ein Kampf…
Hallo Lillifee,
den Behindertenausweis beantragst du beim Versorgungsamt. Ob dir einer zusteht, und welcher GdB, bestimmt sich nach Art und Schwere der Behinderung.
Die Festsetzung des GdB erfolgt nach den Anhaltspunkten für die Gutachtertätigkeit (AHP) im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SGB IX. Die Anhaltspunkte liefern Deine behandelnden Ärzte/innen, z. B. Neuro etc. mit ihren Angaben zu Deinem Verlauf und den z.Zt. bestehenden Einschränkungen.
Eine Sonderparkerlaubnis für Rolli-Parkplätze bekommst du in den meisten Städten ab einem Behinderungsgrad von 80 % und mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung). “aG” heißt de facto Rollstuhlpflicht. Mit Krücken oder Rollator erfüllst Du diese Voraussetzung noch nicht.
Wenn du noch längere Strecken laufen kannst, und nur ab 100 m oder so Schmerzen bekommst, gegen die du auch Medikamente nehmen könntest, hast du noch keine Chance auf eine Sonderparkerlaubnis. Diese muss Menschen vorbehalten bleiben, die wirklich NICHT mehr laufen können. Es gibt so wenig Behindertenparkplätze!
Ich kann unter starken Schmerzen mit Rollator noch 50 m laufen und noch selbst in ein Auto einsteigen (wenn auch nicht mehr selbst Auto fahren), und damit bin ich besser dran als ein Rollifahrer. Meine Freundin hat EDSS 8,5, die braucht den Rolliparkplatz nötiger als ich.
Gruß Inge
Das Wichtigste hat Inge schon gesagt. Den Behifertenausweis läßt du dir wenn es möglich ist am Besten von einem KH aufenthaölt oder einer Reha aus beantragen.
Meinst du den normalen Behindertenparkplatz oder einen Behindertenparkplatz vor deinem Haus den nicht jeder zuparken darf?
Den kannst du nämlich schneller bekommen —falls es in deiner Wohnsituation nötig ist.Sind andere Voraussetzungen als das Benutzen v Behindertenparkplätzen in der Öffentlicheit.
Ansonsten gibt es auch noch die Wertmarken für öffentliche VErkehrsmittel–die bekommt man ab 80% und <Merkzeichen G