Im Rahmen einer 5-Jahres-Rollstuhlversorgung (Techniker Krankenkasse) fahre ich mit dem A-200 von Otto Bock.
Nach nun 11 Monaten sind die Batterien verbraucht.
In den Otto-Bock Garantiebedingungen wird auf eine begrenzte Einsatzfähigkeit von üblicherweise 6 Monaten bei Batterien verwiesen.
Wer muss nun für diesen Verschleiss aufkommen:
Hersteller
Sanitätshaus
Krankenkasse
oder ich