Im Rahmen einer 5-Jahres-Rollstuhlversorgung (Techniker Krankenkasse) fahre ich mit dem A-200 von Otto Bock.
Nach nun 11 Monaten sind die Batterien verbraucht.
In den Otto-Bock Garantiebedingungen wird auf eine begrenzte Einsatzfähigkeit von üblicherweise 6 Monaten bei Batterien verwiesen.

Wer muss nun für diesen Verschleiss aufkommen:
Hersteller
Sanitätshaus
Krankenkasse
oder ich

==5-Jahres-Rollstuhlversorgung==

Ich würde Behaupten die jenigen die zustädig dafür sind also die
==Techniker Krankenkasse==

wenn das sanihaus als lieferant des rollis

diese 5 jahrespauschale bekommen hat (so, wie auch bei mir) dann sind diese auch für den austausch der accus verantwortlich!

fahre seit 1995 el. rolli und hatte schon sehr viele neue accu sätze…ab 2002, nach einführung dieser pauschale, machte dies (wie auch andere wartungs-rep.-arbeiten) das sanihaus!

günni

habe noch vergessen zu schreiben, dass

seit einführung dieser pauschale auch die eigentumsverhältnisse des rollis andere sind:

FRÜHER war die kasse der eigentümer und unsereins der nutzer…für wartungen, accus, rep., auch reifen, usw., musste ein rezept ausgestellt und eingereicht werden.

im sept. 07 habe ich über pauschale einen anderen el. rolli vom sanihaus bekommen und dieses nur die neue pauschale von 3.750,-€…aber, nach defekt vor ca. 10 tagen an diesem el.rolli (ein bereits älterer invacare g 40) hat mir das sanih. einen leih.-el.-rolli (mera optimus) zur verfügung gestellt…auch dies muss diese pauschale abdecken und manche sanihäuser “sperren sich” und sagen erstmal NEIN!

günni

Stimmt Günni
Nachdem die zuerst ein Rezept wollten,
hab ich dem Sanitätshaus deine Meinung zitiert…da wars denen auch plötzlich klar, wer zahlt (;-)).

PS: heisst du vest… mit nachnahmen ? dann haben wir schonmal gemailt