Ein “Homöopath”, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, macht sich strafbar.

Dazu eine Frage:
Mit welchem rechtlichen Hintergrund? Es ist ja keine anerkannte medizinische Therapie. Mich würde da deine Argumentation interessieren. Welcher Strafrechtparagraph soll hier greifen?

Also was ich jetzt rauagefunden habe:
In DE:
Hier steht die Ärztekammer dahinter und referenziert auf euer Heilpraktikergesetz.

In AT:
Da bin ich jetzt etwas unschlüssig, da meiner Meinung nach dies vor Gericht niemals standhalten kann (keine wissenschaftliche Evidenz der Wirksamkeit von Globuli)

“Für Alternativmedizin ist bis heute eine allgemein- verbindliche Definition nicht entwickelt, was wohl daraus resultiert, dass eine Vielzahl unterschiedlichster Methoden mit unterschiedlichsten Ansätzen dazu zählt. Definiert man „Alternativmedizin” als alle Behandlungsmethoden, die eben alternativ („komplementär") zur Schulmedizin bestehen, so ist von vergleichsweise anerkannten und wissenschaftlichen Methoden wie der Akupunktur oder der Homöopathie bis hin zu Geistheilern und Gesundbetern das gesamte Spektrum erfasst. Auch wenn sie (noch) nicht Eingang in die Schulmedizin gefunden haben, können alternative Behandlungsmethoden (zumindest in gewissem Ausmaß) wissenschaftlich fundiert sein, so etwa der Fall bei der Homöopathie und der Akupunktur.“ (OLG Graz 9 Bs 254/05d)
„Eine auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen gegründete Tätigkeit wird aber nur ausgeübt, wenn die angewandte Methode ein gewisses Mindestmaß an Rationalität aufweist und für ihre Durchführung das typischerweise durch das Medizinstudium vermittelte umfassende Wissen erforderlich ist.“ (OGH 4Ob 256/05h)

„Wissenschaftliche Begründung bedeutet die rational nachvollziehbare und überprüfbare Ableitung der Erkenntnisse aus empirisch nachweisbaren oder offen gelegten hypothetischen Prämissen durch adäquate Methoden … Der Begriff der „medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse" ist nicht mit dem der Schulmedizin gleichzusetzen. Wissenschaftlich fundiert können auch Methoden sein, die (noch) nicht Eingang in die Schulmedizin gefunden haben, wie die Homöopathie und die Akupunktur.“ (OGH 4Ob 217/04x) "

Einspruch, Euer Ehren! “… vergleichsweise anerkannten und wissenschaftlichen Methoden wie der Akupunktur oder der Homöopathie” - das stimmt nicht, die Homöopathie ist überhaupt nicht “wissenschaftlich” oder “anerkannt”, sie ist vielmehr anti-wissenschaftlich, sie ist reinste Esoterik, und nur dank Deutschlands “First Heilpraktikerin” Veronica Carstens als “besondere Therapierichtung” privilegiert, ebenso wie die Heilkunde der Rudolf-Steiner-Sekte “Anthroposophie”, und die Phytotherapie.

https://www.psiram.com/de/index.php/Karl_und_Veronica_Carstens-Stiftung

Ich bin sonst kein uneingeschränkter Fan von Dr. med. Karl Lauterbach, aber was sein Engagement gegen die Zuckerkügelchen der Hahnemann-Anhänger angeht, wünsche ich ihm nur das Allerbeste! (Bleib am Ball, Karl - oder viel mehr, an den Bällchen!)

Glaubuli gehören ins Süßwarenregal im Supermarkt, und nicht in die Apotheke. Und die Zuckerpastillen des falschen Arztes Schüssler gleich dazu! (Gleich neben die Vitraletten!)
https://www.psiram.com/de/index.php/Schüßler-Salze

In Österreich darf nur ein approbierter Arzt Heilbehandlungen durchführen. Heilpraktikerei ist in felix Austria verboten und strafbar. Die Österreicher haben den - durch ein Nazigesetz von 1939 etablierten - Beruf des Heilpraktikers gleich nach der Befreiung verboten.

Die Nazis wollten mit dem, was sie “völkische Heilkunde” nannten, ein Gegengewicht zur “jüdischen Schulmedizin” schaffen. NS-“Rassenhygieniker”, z.B. der “Braune Müslipapst” M.O. Bruker, der bekanntlich auch Antisemit und Impfgegner war, befürworteten die “natürliche Auslese” durch “Kinderkrankheiten” zur Optimierung der “Herrenrasse”.

Bruker behauptete, ein mit Rohgetreide ernährtes Kind sei dadurch immun gegen Pocken und Polio. Er propagierte auch die AIDS-Prävention durch Rohkost, und leugnete die Existenz des HI-Virus. Bruker darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt zutreffend als langjährige Scharnierstelle zwischen Naturkostbewegung und Neonaziszene bezeichnet werden. (Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 16U135/94,2/3O185/94 )

Aber das ist inzwischen Geschichte; kein geistig gesunder Mensch würde sich heute noch erblöden, eine Ernährung von Kindern mit Rohgetreide für gesundheitsfördernd zu halten, oder das HI-Virus zu leugnen.

LG Renate

Ein "Homöopath", der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, macht sich strafbar.

Dazu eine Frage:
Mit welchem rechtlichen Hintergrund? Es ist ja keine anerkannte medizinische Therapie. Mich würde da deine Argumentation interessieren. Welcher Strafrechtparagraph soll hier greifen?

Ausübung der Heilkunde darf nur durch Ärzte und Heilpraktiker erfolgen.
Auszug aus dem Heilpraktikergesetz:
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Auf der HP wird aber auf Homöopathie referenziert :wink:
Wissen die ja schon selbst nicht was sie tun :smiley:

Ja, wie ich schon schrieb, Ärzte und Heilpraktiker dürfen homöopathische Behandlung anbieten. Es ging um den Begriff ‘Homöopath’, der nicht geschützt ist und somit nichts aussagt.

:slight_smile:
Ich sehe es ja auch nicht als wissenschaftlich bewiesen an! :slight_smile:

Nur das Gericht zu dem Zeitpunkt schon… Warum auch immer :-/

Jop danke, das hatte ich dann gefunden.
Ist das H. Gesetzt bei euch :stuck_out_tongue: