Ich spiele mit dem Gedanken mir einen Opel Combo (gefällt mir besser als VW-Caddy) mit Rollstuhlrampe anzuschaffen. Und Schwenksitz Beifahrerseite.

Die Idee:

  • Wenn es gut geht und für längere Fahrten sitze ich auf dem Beifahrersitz.
  • Wenn es schlecht geht und für Kurzstrecke fahre ich mit menem Ergoflix (ähnlich e-fix) auf die Rollstuhlrampe.

Gibt es über die KK / Pflegekasse Zuschussmöglichkeiten?
DRV wird nicht gehen da ich nur noch Homeoffice mache und Fahrten zur Arbeitsstelle nicht anfallen.

Ich hoffe auf Foristen mit entsprechenden Erfahrungen.

LG
Uwe

Hallo Uwe,
hmm, musst Du nicht zwischendurch doch mal zur Arbeit o.ä.? Das ist die Möglichkeit, die ich kenne…
LG Mia

In der Tat, Du hast recht.

ich werde es jetzt doch über die DRV versuchen, die haben mir auch die Einrichtung vom Homeoffice finanziert und hätten damals wohl auch den Umbau des PKW mit finanziert, damit ich ins Büro komme.

  • Und auch mit 100% Homeoffice muss man ja mal zu Meetings…fällt mir gerade ein…

Über die Kasse hätte ich es mir halt weniger bürokratisch vorgestellt, war damals nämlich eine Rießen-Aktion :frowning:

Vorher frage ich also nochmal bei der Pflegekasse.

LG
Uwe

Ich finde die ‘Faustformel’

KK und Pflegekasse sind nur für ‘im Haus’ probat.

Rampen ums Haus sind hier ein Graubereich.

Ja das ist wohl richtig.

KK und PK sind für den häuslichen bereich zuständig.
Für Berufstätige dann DRV.

Alle DRV-Formulare sind downgeloadet, der Marathon kann beginnen (… wie damals beim HO …)

  • Hatte letztendlich dann auch geklappt.

LG
Uwe

Ich habe mich inzwischen für die “kleine Lösung” entschieden.

Mein PKW bekommt einen Schwenksitz und in den Kofferraum kommt eine schlanke Ladehilfe für meinen Ergoflix
https://www.braunability.eu/en/information/videos/carolift-40/

LG
Uwe

UPDATE

Die “kleine Lösung” (Schwenksitz) ist inzwischen leider nicht mehr ausreichend. :frowning: :frowning:

Nun steht doch die Anschaffung eines anderen KfZ (Opel Combo) mit Umbau Rollirampe hinten an.

Und wieder die Frage nach Fördermöglichkeiten, inzwischen als RENTNER

Angeblich greift ja dieser § nicht nur für Berufstätige.

  • § 40 SGB VII Kraftfahrzeughilfe
    (1) Kraftfahrzeughilfe wird erbracht, wenn die Versicherten infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens
    nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um die Teilhabe am Arbeitsleben
    ODER am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Kennt sich da jemand aus, wo man das beantragt?

  • Und die Kasse ist da in der Tat NICHT zuständig !!

LG
Uwe

Keinen Cent als Rentner…

Wenn die VERSICHERTEN… :wink:

Meines Wissens gibt es solche Unterstützung nur für Berufstätige. Der Anspruch auf Teilhabe mittels Kfz zählt nur, wenn man am Erwerbsleben teilnimmt.

Da bin ich mir 99 Prozent sicher, leider.

Aber eben nur 99 Prozent. Wenn jemand eine gegenteilige Nachricht hat, würde ich mich sehr freuen…

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Ich biete 99.99%

So ist es leider… als EU-Rentner habe ich dieses Thema leider auch durchkauen müssen mit dem Ergebnis, dass ich auch nach zehn Jahren immer noch nur mit anderen mein Kaff verlassen kann…

“Kraftfahrzeughilfe für nicht berufstätige Behinderte (Schüler, Studenten, Rentner, Hausfrauen…) kann in besonderen Fällen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Behinderten über die Sozialhilfe gewährt werden.”

Das schreibt ein Umbauer,der im Interesse seines Umsatzes sicher alle Möglichkeiten und Grundlagen kennt.

Fundstück bei https://ms-ufos.org

Wenn das Gesetz so gilt, dann eben NICHT nur für Berufstätige…
Aber wahrscheinlich werden mit “Versicherte” die Rentner ausgeschlossen.
Aber sind Rentner nicht auch “Versicherte”

Uwe

erst mal muss dir das jemand genehmigen . das wird sicher nicht einfach. rechne mit ablehnung widerspruch und sozialgericht . Ich hatte damals ein elektrisches schubgerät für den weg vom Parkplatz zum arbeitsplatz beantragt .wurde abgelehnt und widerspruch wurde auch abgelehnt . ging über sozialgericht . wurde dann aber doch außergerichtlich zugestimmt von der knappschaft . Ist alles ein einziger kampf . Das du da im recht bist spielt erst mal keine rolle . die gehen da erst mal auf dummfang . da brauchst du sicher einen langen atem .

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Als ich noch Arbeitnehmer war, waren die beantragten Hilfsmittel (teils Kasse, teils DRV) überhaupt kein Problem. Lief wie geschnitten Brot…
- Man musste nur das richtige FORMULAR haben :sunglasses:

ABER
Welches ist JETZT als Rentner das richtige Formular??

Und wie gesagt, die Kasse ist hier definitiv nicht zuständig.

LG
Uwe

Wenn du Rentner bist und Sozialhilfe beziehst kannst du es versuchen. Bist du irgendein Rentner, welcher mit einem Partner veranschlagt wird und über dem monetären Schnitt liegst gehst du devinitiv leer aus

Bei Variante zwei hilft nur die Scheidung

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[quote=“Powerbroiler, post:18, topic:7242, full:true”]
Wenn du Rentner bist und Sozialhilfe beziehst kannst du es versuchen. Bist du irgendein Rentner, welcher mit einem Partner veranschlagt wird und über dem monetären Schnitt liegst gehst du devinitiv leer aus
[/quotei]

Ich befürchte Du hast recht.
Daher werde ich die Umbaukosten jetzt in der gemeinsamen Steuererklärung ansetzen.
Das geht auf jeden Fall

Uwe

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Ich habe mich heute in meinem DRV-Kundenportal eingeloggt und einen formlosen Antrag auf “Kraftfahrzeughilfe” gestellt.

- Die sollen damit jetzt einfach machen was sie wollen, ich fasse da nicht mehr nach

Bin jetzt wieder raus.

So long
Uwe