Das geht euche alle an, wenn ich mehr wissen wollt schaut bei www.Filderstadt.amsel.de im Gästebuch nach.
Ich habe die Stuttgarter Bild-Zeitung am Freitag den 4.6.2004 gelesen Thema: Fahrverbot für Rollstuhlfahrerin. (Zeitungsbericht siehe unten!) Es ist wirklich schon eine Unverschämtheit und extrem Behindertenfeindlich was nicht nur dieses Urteil angeht.
Anmerkung: wenn man sich mit dem Urteilsbegründung beschäftigt, stellt man fest, dass dieses Urteil gefällt wurde gegen einen Rollstuhl-Handbikerfahrer, der sein Hilfsmittel übermäßig genutzt hatte. Ein Handbikerfahrer kann die 3-10 fache Strecke als ein Elektro-Rollstuhlfahrer zurücklegen.
Zum anderen wird dieses Handbiker hauptsächlich zur Kraft trainieren und Entspannung genutzt, wo gegen ein Elektrorollstuhlfahrer sein Gefährt zur Selbstversorgung benötigt.
Wie zum Beispiel: Einkaufen, Arztbesuche, Krankengymnastik, evt. zur Arbeit usw.
Jeder Rollstuhlfahrer weiß wenn sein Rollstuhl mit einem Kilometerzähler ausgestattet ist, das auch hier durch Rangieren (zum Beispiel im Geschäft) was unvermeidlich ist, die Kilometer gezählt und somit einige Kilometer mehr zusammenkommen. Außerdem „siehe unten Bericht“ welcher Gesunde Mensch schafft alle seine Erledigungen im Umkreis von 1,5 Kilometer zu erledigen. Viele fahren dann mit dem Auto dort hin, was der Rollstuhlfahrer nicht kann und somit gezwungenermaßen mit dem Rollstuhl erledigen muss.
Das weiß auch die DAK, Herr Karl-Heinz Schorpp ganz genau und trotzdem wendet er dieses Urteil gegen diese Rollstuhlfahrerin an! Dieses verhalten von Herrn Karl-Heinz Schorpp ist nicht nur Behindertenfeindlich sondern auch eine Diskriminierung und Herabsetzung der Menschenwürde.
Herr Karl-Heinz Schorpp, Leiter der Arbeitgruppe der DAK wollte hier mal ein Exempel setzen um Kosten zu sparen, hatte aber hier sich die falsche Person dafür ausgesucht. Denn wer Frau Charlotte Gutzeit kennt, weiß dass sie eine sehr engagierte, energische Frau ist, die sich für die Behinderte einsetzt. So manche Streitigkeiten hat Sie bereits Erfolgreich Gerichtlich durchgesetzt. Auch in diesem Fall zeigt Frau Charlotte wieder Ihren Kampfgeist und kämpft in diesem Fall nicht nur für sich, sondern für alle Behinderte!
Sie könne Ihrer Unmut Luft darüber machen, in dem sie ein Protestschreiben oder Email an die DAK senden.
Protestaufforderung
Hiermit fordere ich alle Leser auf den Behinderten durch versenden eines Protestschreiben an die DAK zu schicken oder eine Email zusenden um uns somit zu unterstützen, denn es geht uns alle an. Auch Sie könnten schon Morgen in diese Situation sein!
Die Anschrift lautet: DAK- Hauptverwaltung
Nagelsweg 27 – 31
20097 Hamburg
Telefon 040 / 23 96 – 0
Oder sende Sie eine Email an: service@dak.de
Bild-Zeitung Ausgabe vom Freitag den 4.6.2004 von Frau Alexandra v. Unger
Charlotte Gutzeit (52) aus Leinfelden-Echterdingen hat Multiple Sklerose (MS). Eine tückische Krankheit. Die allein lebende Frau kann deshalb nicht mehr laufen. Ist seit 20 Jahren auf den Rollstuhl angewiesen. Und für den hat die Krankenkasse jetzt ein Fahrverbot angeordnet! Charlotte Gutzeit erzählt, wie es zu dieser herzlosen Maßnahme kam: „Ich fahr täglich im Rollstuhl zum Einkaufen. Auch regelmäßig zur Krankengymnastik. Wenn’s mal sein muss auch zum Friseur. Auch einfach mal so durch den Ort um. Damit ich draußen bin, Leute sehe.“ Bis zu zehn Kilometer ist sie so am Tag unterwegs. Jetzt ging der Rollstuhl, das wichtigste in Ihrem eingeschränktem Leben kaputt. Die Rechnung über 2906.-€ Euro Reparaturkosten reichte Frau Gutzeit bei der DAK ein. Die Kasse lehnte die Bezahlung ab. Begründung: Der Rollstuhl würde „übermäßig abgenutzt“, sie würde zu viel damit fahren. Ein bis eineinhalb Kilometer seien ausreichend. Heißt: Fahrverbot für alles, was darüber liegt. Karl-Heinz Schorpp, DAK-Gruppenleiter, erklärt:“ Es wurde gesetzlich festgelegt, was die Kassen finanzieren.“ Dann verweist er aufs Bundessozialgericht. Das hat entschieden, dass die Kasse Hilfsmittel (wie Rollstuhle) soweit zur Verfügung stellen muss, dass der Kranke im Wohnbereich beweglich ist. Und die Orte erreicht, „die er zur Grundversorgung seines täglichen Lebens benötigt“ (Az:B 3 KR 29/99 R) Und das sind halt Strecken, die ein gesunder Mensch üblicherweise auch zurücklegt. Also 1 bis 1,5 Kilometer. Die MS-Kranke ist fassungslos!