Hallo,
Bin52J habe eine 80%G Behindertenschein, bin auf den “Warte Modus” zum Erhalten der Erwerbsminderungsrente.

Wollte jetzt meine “Rosenheimer Unterstützungskasse”, ist eine Pensionskasse, Kündigen, damit ich das angesparte ausbezahlt kriege.

Jetzt sagt mir diese Versicherung dass ich das Geld erst zum Normalen Renteneintritt bekomme , weil:

§ 6
Vorzeitige Altersleistung
1Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. 2Fällt die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder weg oder wird sie auf einen Teilbetrag beschränkt, so können auch die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden. 3Der ausgeschiedene Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, die zu einem Wegfall oder zu einer Beschränkung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führt, dem Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungsträger unverzüglich anzuzeigen.

HAT JEMAND DA Erfahrung?

Vielen Dank

Gruß
Adam

Hier ist die Antwort von einem Volljuristen auf deine Frage:

https://www.sallys-ms-cafe.de/forum/index.php?id=180886

In den Versicherungsbedingungem steht folgendes:

"3.1.2 Kapitalzahlung
Die Altersleistung wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung erbracht, wenn das Dienstverhältnis beendet ist und
a) die jeweils zutreffende Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht wird oder
b) das Trägerunternehmen und die versorgungsberechtigte Person eine feste Altersgrenze vereinbart haben (bei Versorgungsberechtigten, die als steuerrechtlich beherrschend
anzusehen sind, zwingend die jeweils zutreffende Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).

Du musst also bis zur Regelaltersgrenze warten oder (guck in dein Vertrag) bis zum vereinbarten Endalter.

So wie ich das lese basiert dieser Versicherungsvertrag mit einem Privatunternehmen auf Gehaltsumwandlung.

Ich hab EM-Rente,
dazu ein bisschen was aus früheren Zeiten im öffentlichen Dienst. Die ZVK zahlt seit EM-Eintritt.

Zwei Verträge laufen auch noch auf Basis Gehaltsumwandlung.
Leistungen daraus werden aber erst zum offiziellen Eintritt der Altersrente fällig oder wenn ich sterbe. Dann gibt’s Hinterbliebenenleistung.

Diese Verträge sind seit Arbeitsende (durch die EM) beitragsfrei gestellt.

Moin,
Würde erst einmal zur Verbraucherzentrale gehen oder dem SOVD beitreten.
Letzterer kenn sich mit solchen Verträgen aus und würde notfalls auch für Dich klagen.
Das bisschen Mitgliedsbeitrag lohnt sich!
Schätze Du benötigst professionelle Hilfe!
Keine Laienmeinung.
Viel Glück!