Der Bericht ist bei Tagesschau.de nachzulesen:

https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsklage-triage-101.html

Wenn man den Artikel liest stellt man fest, dass die Richterin entgegen der Überschrift nicht “gegen die Triage” klagt, sondern erreichen will, dass deren Richtlinien nicht durch irgendwelche Fachgesellschaften, sondern durch den Gesetzgeber selbst verbindlich festgelegt werden müssen.

Davon unabhängig gehe ich davon aus, dass ich im Triage-Fall als 63Jährige mit Behinderung wahrscheinlich aussortiert werden würde.

Die Populistin in mir findet, dass stattdessen alle, die jetzt noch Party machen oder ohne Abstand und Maske demonstrieren, im Zweifelsfall nachrangig behandelt werden sollten.

Die Juristin in mir widerspricht entschieden und weist auf die Verfassungswidrigkeit eines solchen Vorgehens hin. Wohingegen ich die Klage der Richterin für durchaus erfolgversprechend halte.

Das Bundesverfassungsgericht hält die Klage ja schon mal für “nicht offensichtlich unbegründet”. Eine erste Hürde ist also genommen.

Woran ich im “Populismusmodus” dabei denke:

Wie kommen die MinisterpäsidentInnen auf die Idee “Hurra, wir machen erstmal eine Woche so weiter”, wenn die Bundesregierung eindringlich was anderes empfielt?

Wie gesagt im Populismusmodus, das erfordert lebensverkürzende Konsequenzen, wenn das daneben geht und wir am Ende in eine Triage reinlaufen.

Die Frage lässt sich leicht beantworten

Unsere 16 Landesfürsten haben (fast) alle ein extrem aufgeblähtes Ego, welches auch noch extrem Beratungsresistent ist.

Föderalismus ist Mist…

Sage ich schon lange.

LG
Uwe

Ganz ehrlich?

Wenn es zu wenig Beatmungsplätze gibt, sollen die behandelt werden, welche die besten Chancen haben.
Das können die Ärzte jeweils vor Ort entscheiden, da braucht es keine weiteren Gesetze.

Sollte ich da als Patient mit erheblichen Vorerkrankungen da nicht dabei sein, dann akzeptiere ICH das für MICH.

LG
Uwe