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Das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz soll hauptsächlich Kinder von pflegebedürftigen Eltern von Eigenanteilen zu Heimkosten bewahren (Einkommensgrenze € 100.000,-)

FRAGE 1

Ist eigentlich zum Beispiel nur die Tochter für die Heimkosten Ihrer Eltern zuständig, oder auch Ihr Mann?

FRAGE 2

Gibt es neben dem Maximaleinkommen ein Maximalvermögen der Unterhaltspflichtigen?

Ich konnte zu beidem in dem Gesetzentwurf nichts finden.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-gesetz-entlastung-unterhaltsverpflichteter-angehoeriger.pdf?__blob=publicationFile&v=2

LG
Uwe

Hallo Uwe
Zu Frage 1, nur die Kinder bezahlen nicht die angeheirateten.
Bei mehreren Geschwistern ist es Einkommen abhängig der wo mehr verdient zahlt mehr.Es wird nicht dem Partner sein Geld angerechnet. So kenne ich ein Fall.
Frage 2 kann ich dir leider nicht beantworten.
Lg Elisabeth

Frage 2:
Die Berechnungsgrundlage ist die Düsseldorfer Tabelle https://www.anwalt.org/duesseldorfer-tabelle/#Neue_Duesseldorfer_Tabelle_ab_01012019
Nach oben gibt es keine Grenze

Ganz so einfach ist es leider nicht.
Den Schwieger-Elternunterhalt gibt es durchaus…

Also ich finde in der Düsseldorfer Tabelle nur Zahlen zu Einkommen.

Meine Frage war ob die VERMÖGEN (Spareinlagen, Aktien, Immobilien…) des Zahlungspflichtigen bei dem geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz zusätzlich mit herangezogen werden.

LG
Uwe

Frage falsch gelesen :wink:

Trotzdem Danke für den Link zur Unterhaltspflicht von Schwiegerkindern.

LG
Uwe

. UNTERHALTSPFLICHT UND SCHONVERMÖGEN DER EHEGATTEN

Auch Einkommen und Vermögen der Ehepartner sind für den Unterhalt der Schwiegereltern relevant. Allerdings sind diese nicht verpflichtet, direkt zum Elternunterhalt des Ehepartners beizusteuern, ihr Vermögen wird aber bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten mitberücksichtigt. Das Vermögen der Schwiegerkinder wird dabei zwar nicht direkt angegriffen, wohl aber wird ihr Beitrag zum Familienunterhalt und das eheliche Taschengeld beim Elternunterhaltberücksichtigt.

Rechtsprechung
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Az.: L 5 SO 78/15

https://familienanwaelte-dav.de/aktuelles/elternunterhalt-bgh-praezisiert-schonvermoegen-der-kinder-bei-immobilienbesitz

. UNTERHALTSPFLICHT UND SCHONVERMÖGEN DER EHEGATTEN

Auch Einkommen und Vermögen der Ehepartner sind für den Unterhalt der Schwiegereltern relevant. Allerdings sind diese nicht verpflichtet, direkt zum Elternunterhalt des Ehepartners beizusteuern, ihr Vermögen wird aber bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten mitberücksichtigt. Das Vermögen der Schwiegerkinder wird dabei zwar nicht direkt angegriffen, wohl aber wird ihr Beitrag zum Familienunterhalt und das eheliche Taschengeld beim Elternunterhaltberücksichtigt.

Rechtsprechung
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Az.: L 5 SO 78/15

https://familienanwaelte-dav.de/aktuelles/elternunterhalt-bgh-praezisiert-schonvermoegen-der-kinder-bei-immobilienbesitz


Der VdK hat mir soeben auf meine Facebook-Anfrage ähnliches berichtet.
Das Schonvermögen wird in jedem einzelnen Fall immer individuell ermittelt, da gibt es keine festen Regeln.

Alles in allem eine höchst schwammige Angelegenheit, da lassen sich leider keine Voraussagen machen…

LG
Uwe