Hallo ihr Lieben,

ich habe eine schnelle Frage: ich habe Pflegegrad 2 und meine Tochter bei der Pflegekasse als meine mich pflegende Person angegeben. Muss meine Tochter dies bei ihrem Arbeitgeber angeben, also dass sie die Pflegekraft einer Person mit Pflegegrad 2 ist oder geht den Arbeitgeber das nichts an? Sie nimmt für meine Pflege keine Auszeiten in Anspruch sondern verrichtet ihre Arbeit zu 100 %, benötigt/bekommt keine Extrawürste. Alles ganz normal wie bei jedem anderen Arbeitnehmer.

Weiß das jemand sicher? Eventuell mit Quellenangabe?

Meine Tochter hat morgen ein Gespräch in der Personalabteilung (wie ich eben erst erfahren habe). Deswegen die (dringliche) Frage.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Vielen Dank und viele Grüße
Frau

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pflegeperson

So wie ich das verstehe, muß sie es nicht angeben, da es ehrenamtlich ist.
Aber vielleicht ist jmd detaillierter Ahmung

Guats Nächtle
Idefix

Danke Idefix!

Nun habe ich vorhin das hier gefunden:

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~darueber-muessen-sie-den-arbeitgeber-informieren~

Danach sieht es eher so aus, als muss man dem AG die Pflegetätigkeit melden. Oder aber nur dann, wenn man pflegebedingte Auszeiten nehmen will? Und wenn nicht geht es den AG nix an?

Puh, das I-net gibt da keine konkrete Antwort…

Hallo Frau !

Ich würde aus mehreren Gründen dem AG bescheid sagen.

— Auch eine " ehrenamtliche " Tätigkeit, kann in Konflikt mit der Haupttätigkeit kommen.

— Bei einer Pflege kann man verunglücken, oder z.B. Verletzungen,

— wie Bandscheibenvorfall, oder Zerrungen davontragen.

Das heißt, man steht dem AG während der Genesung nicht zur Verfügung.

— Da sicherlich Geld fliesst, muß es als " Nebeneinkommen " deklariert werden,

aber so können auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Sage ich dem AG bescheid, so lebe ich nicht in ständiger " Angst " verpetzt zu werden.

Eine Pflege erfordert viel Kraft - und Zeitaufwand, das hält man als " Nebentätigkeit " nicht lange durch,

somit leidet bestimmt die hauptamtliche Arbeit darunter.

Hallo Frau,

ich denke, Tscharlie hat Recht - lieber dem Arbeitgeber Bescheid geben (“ach, übrigens, ich habe es erreicht, dass ich die Pflege meiner Mutter mit Pflegegrad 2 übernehmen kann - ich hoffe, das geht für Sie in Ordnung, zumal es meine Arbeit bei Ihnen nicht beeinträchtigt.”)

Schön wäre natürlich, wenn Du Deinem AG noch sagen könntest, dass Du Deine Mom ja schon lange neben Deiner Arbeit (mit der Dein AG hoffentlich zufrieden ist) pflegst bzw. ihr hilfst; dass sich einzig eigentlich nur das ändert, dass Du jetzt ein kleines Entgeld dafür erhältst.

Wie genau die gesetzlichen Regelungen aussehen, weiß ich nicht; aber mir wäre es zu blöd, ein wichtiges Thema meines täglichen Lebens bei der Arbeit verschweigen zu müssen.

LG

Tanja

Hallo Frau,
dass deine Tochter dich neben ihrer Arbeit pflegt, ist ihre Privatsache. Offiziell würde es erst, wenn sie Rentenansprüche daraus ableiten will, dann müsste sie aber verkürzt arbeiten. Und das scheint ja nicht gewollt zu sein.

Ich habe leider auch keine Quellen, aber noch folgende Argumente :slight_smile: : du kannst aus dem Pflegegeld für Verhinderungspflege auch zum Beispiel deiner Nachbarin für deine Betreuung Stundenlohn bezahlen, Den müsste sie quittieren gegenüber deiner Krankenkasse. Diese Einnahmen muss sie aber nicht versteuern – und das ist sicher. Hintergrund ist der, dass die Pflege über Fachpersonal nicht ausreichend sichergestellt werden kann, deswegen will der Staat ja gerade Familien- oder Nachbarschaftshilfe. Insofern kannst du deine Tochter ohne weiteres bei der Pflegekasse angeben, ohne dass es auf ihre Arbeit Auswirkungen hat.

Hallo ihr Lieben,

ich danke euch für eure Antworten!

Ich habe mich heute morgen ans Telefon geklemmt, um eine definitive Aussage zu meiner Frage zu erhalten. Nachdem die KK, die Arbeiterkammer und die unabhängige Patientenberatung mir keine sichere Antwort geben konnten - aber alle drei schon zu nein, muss man nicht sagen tendierten - bin ich dann am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fündig geworden.

Also (falls es interessieren sollte):

Nein, man muss eine Pflegetätigkeit im Rahmen eines Pflegegrades mit Pflegegeldzahlung NICHT beim AG angeben. Das geht den nix an (O-Ton).

Danke aber nochmal für eure Antworten!

@Winter: Meine Pflegeberater hat mir immer vermittelt, dass das Geld aus der Verhinderungspflege versteuert werden muss. Genau so wie das monatliche Pflegegeld, wenn der Pflegende nicht ein Verwandter 1. oder 2.ten Grades ist oder eine “moralische Verpflichtung” zur Pflege besteht (z.B. beim Lebensgefährten oder Verlobtem). Gilt das nicht mehr? Ich bin nicht immer so auf dem Laufenden :wink:

Ich würde das nicht angeben. Man muss sich ja nicht schlauer geben als man ist…

Wenn das mit der Pflege mal intensiver werden sollte, kann man immer noch nachlegen.

Mein GANZ PERSÖNLICHE Sicht auf die Sache.

LG
Uwe

Hallo Frau,
wie du es schreibst, habe ich es früher auch ein paar mal gelesen. Jetzt wurde es mir aber anders erklärt. Aber ich frage noch mal nach und schreibe dir hier. Diejenige, die sich richtig gut auskennt, ist aber im Moment verreist. Es kann also 14 Tage dauern :).

Hallo Winter,

oh, das wäre aber sehr nett. Vielen Dank! Eigentlich müsste mich mein Pflegeberater über solche Neuigkeiten auf dem Laufenden halten. Tut er aber nicht.

Ich google aber auch nochmal herum, vielleicht findet sich etwas Aussagekräftiges, dann werde ich mein neuerworbenes Wissen hier sofort breittreten.

Viele Grüße
Frau