Ihre Familie braucht Hilfe? > Die Dorfhelferin/ Familienpflegerin ist für Sie da.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Dorfhelferin/ Familienpflegerin?

In solchen Fällen helfen Dorfhelferinnen und Familienpflegerinnen. Sie kommen in Familien, wenn ein oder mehrere Kinder unter 12 bzw. 14 Jahren (z.B. bei AOK- oder GEK Versicherten) im Haushalt leben und der haushaltführende Teil der Familie ausfällt, z.B.

  • wenn bei einer Schwangerschaft Risiken auftreten oder nach der Entbindung
  • wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den Haushalt zeitweise nicht weiterführen können
  • wenn Sie an einer Reha-Maßnahme bzw. einer Kur teilnehmen oder sich im Krankenhaus befinden
  • wenn Sie aufgrund von körperlicher oder seelischer Überforderung vorübergehend Entlastung benötigen

Im landwirtschaftlichen Betrieb helfen unsere Mitarbeiterinnen auch wenn keine Kinder im Haushalt sind. Hier geht es um die Weiterführung des Betriebes.

Regionale Einsatzleiterin / Gertrud Mäntele/ Tel. 07823 960405

Wollen Sie mehr Erfahren dann diesen Link benutzen

» ( www.dorfhelferinnenwerk.de/index.php ) 

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