Job und MS – Ihre Rechte im Arbeitsleben

Job und MS – Ihre Rechte im Arbeitsleben

 

Der Fachvortrag am 13. April im Reha – Zentrum HESS in Bietigheim – Bissingen zum Thema Job und MS – Ihre Rechte im Arbeitsleben war gut besucht. Die zahlreichen Gäste kamen nicht nur aus der größeren Umgebung von Bietigheim, sondern auch aus Tübingen, Reutlingen und Karlsruhe. Die Referentin Frau Hünlein ( Fachanwalt für Arbeitsrecht ), gestaltete den Vortrag fachlich kompetent und für alle verständlich. Die vielen Fragen wurden ausführlich beantwortet.

Wann muss ich mich bezüglich meiner Schwerbehinderung/ Gleichstellung ungefragt outen?

   Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis müssen sie ihren Arbeitgeber über ihre Erkrankung informieren, wenn krankheitsbedingt ihre Sicherheit am Arbeitsplatz oder ihrer Kollegen nicht mehr gewährleistet ist oder sie die Arbeitsleistung nicht mehr erfüllen können.

 

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber Schwerbehinderten/ Gleichgestellten?

 Hier wurden die Themen Mehrarbeit, Schichtarbeit und Teilzeit angesprochen. Ausführlich ging Frau Hünlein auf das Familienzeitgesetz, Pflegezeitgesetz und Brückenteilzeit ein.

 

Kann ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

  Hier muss immer die Anwendbarkeit des Kündigungsgesetzes geprüft werden.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz.

            Erfordernis der Zustimmung des Integrationsamtes

            Verfahren vor dem Integrationsamt

            Anhörung der Schwerbehindertenvertretung.

 

Ist bei Problemen am Arbeitsplatz ein Aufhebungsvertrag ratsam?

  Vorsicht: Hier kann ein Versicherungswidriges Verhalten vor liegen, was zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld mit sich ziehen kann.

Vorher das Integrationsamt und die Arbeitsagentur einschalten.

 

Was kann ich tun?

  Was kann ich tun um meinen Arbeitsplatz zu sichern?

            Hier ist der Behindertenausweis wichtig.

Rechtzeitig beantragen. Wenn keine Beeinträchtigungen sichtbar sind, kann der Ausweis beantragt werden, aber die Behinderung muss nicht dem Arbeitgeber angezeigt werden. Dies kann jeder für sich entscheiden. Aber im Falle der Kündigung hat man den Ausweis parat. Wenn erst dann beim Versorgungsamt der Antrag gestellt wird kann es zu spät sein.

Grundsätzlich:

Bei drohender Kündigung oder bei erfolgter Kündigung Hilfe und Beratung einholen:

Zum Beispiel beim Integrationsfachdienst, Integrationsamt, Agentur für Arbeit und beim Fachanwalt. Nie unter vier Augen mit dem Arbeitgeber sprechen. Immer eine Vertrauensperson mit nehmen.

 

Nach gut zwei Stunden Vortrag und Diskussion waren alle Besucher sehr viel besser informiert und keiner bedauerte sein Kommen.

Ich bin der Meinung dass dieses Thema alle MS – Kranken die noch im Arbeitsleben stehen interessieren sollte und dass rechtzeitige Informationen bei den kompetenten Stellen eingeholt werden sollten.  

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